Das kürzlich verabschiedete Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz hat weitreichende Folgen für Vielverdiener: Mit Jahresbeginn 2010 sind Außenprüfungen auch bei Personen vorgesehen, deren Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, aus Kapitalvermögen oder Vermietung und Verpachtung im Jahr mehr als 500.000 Euro betragen. Bisher prüfen die Beamten – abhängig von Umsatz und Gewinn – vornehmlich Betriebe. Wer keine Einkünfte aus selbstständiger oder gewerblicher Tätigkeit erzielte, blieb bisher in der Regel verschont. Dr. Andreas Rohde, Rechtsanwalt und Steuerberater, klärt auf.