Ende Juni trafen sich die Spitzen der Autoindustrie, Gewerkschaften im Kanzleramt zum zweiten Autogipfel. Dabei ging es auch um neue Mobilitätskonzepte und die Förderung der E-Mobilität. Es wurde deutlich, dass E-Mobilität nicht ohne Ladestationen durchstartet und hier ist auch die Wohnungswirtschaft gefragt. Ingeborg Esser, Hauptgeschäftsführerin des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, sagt dazu:
„Auch in den Beständen der Wohnungswirtschaft wird mittelfristig mehr Ladeinfrastruktur für die E-Mobilität gebraucht. Im Rahmen einer Gesamtstrategie ist die Elektromobilität im Quartier zudem nicht ohne lokale Energieerzeugung denkbar. Leider steht sowohl der lokalen Energieerzeugung als auch der Weitergabe von so erzeugtem Strom als Ladestrom das Steuerrecht entgegen. Das verhindert den weiteren Ausbau. Statt weiteren Hürden würden vielmehr Anreize gebraucht. Damit die E-Mobilität im Mietwohnungsbereich in Schwung kommt, dürfen Geschäftsmodelle nicht gerade da verhindert werde, wo die Ladeinfrastruktur größtenteils gebaut werden soll: In den Wohnquartieren der Wohnungsunternehmen.
Die Energieerzeugung und der Verkauf als Ladestrom führt für Wohnungsunternehmen nach wie vor zum Verlust der sogenannten erweiterten Gewerbesteuerkürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 Gewerbesteuergesetz. Das bedeutet, dass nicht nur diese Tätigkeit, sondern auch die Mieten gewebesteuerpflichtig würden. Diese Tatsache verhindert ein breiteres Engagement der Wohnungsunternehmen auf diesem Gebiet…