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LAVA ENERGY übernimmt 208 Energieanlagen von GETEC

LAVA ENERGY übernimmt 208 Energieanlagen von GETEC
Zu den 70 Eigentümern gehören sowohl große als auch kleine Bestandshalter – von institutionellen Wohnungsunternehmen bis hin zu privaten Eigentümern. Eine Beispielanlage. Foto: Lava energy

LAVA ENERGY (LAVA), Experte für wirtschaftliche Dekarbonisierung, übernimmt ein bundesweites Energieanlagen-Portfolio von der GETEC, einem europaweit agierenden Spezialisten für Energie- und Infrastrukturlösungen. Die Anlagen an 62 Standorten versorgen vor allem Wohngebäude mit Energie. Mit dieser Akquisition setzt LAVA seine Wachstumsstrategie im Bestandskundengeschäft konsequent fort und stärkt seine Rolle als deutschlandweiter Energieversorger und langfristiger Partner der Wohnungswirtschaft.

GETEC schärft ihr strategisches Profil und legt künftig den Schwerpunkt noch stärker auf komplexe Energielösungen für Industrie und Immobilien. Die Übergabe des Portfolios an LAVA ermöglicht es GETEC, in den relevanten europäischen Märkten weiter kräftig zu wachsen und ihre gesamte Expertise sowie Innovationskraft gezielt auf anspruchsvolle, maßgeschneiderte Energielösungen für ihre Industrie- und Immobilienkunden auszurichten. LAVA wird die Anlagen mit hoher technischer Expertise, datenbasierter Betriebsführung und einem klaren Fokus auf wirtschaftlich orientierte Bestandsentwicklung weiterführen. 

Partner für bezahlbaren, zukunftssicheren und klimafreundlichen Wärmebetrieb

Für Eigentümer und Bewohner bleibt die Wärmeversorgung unverändert bestehen. LAVA führt die bestehenden Wärmelieferverträge zu identischen Konditionen nahtlos weiter und sichert damit den reibungslosen Betrieb der Anlagen. Im Mittelpunkt steht zunächst das genaue Verständnis der jeweiligen objektspezifischen Anforderungen. Darauf aufbauend entwickelt LAVA gemeinsam mit den Eigentümern einen klaren, wirtschaftlich sinnvollen und planbaren Transformationspfad, der sowohl die Betriebssicherheit gewährleistet als auch eine realistische Erreichung der Klimaziele ermöglicht.

Die Anlagen befinden sich schwerpunktmäßig in Sachsen und Sachsen-Anhalt sowie in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Berlin und Brandenburg. In der Mehrzahl handelt es sich um Kesselanlagen, die jetzt schrittweise auf erneuerbare Energien umgestellt werden.

„Die Übernahme dieses Portfolios ist ein weiterer Meilenstein für LAVA und ein starkes Signal an den Markt. Wir zeigen, dass wirtschaftliche Dekarbonisierung im Bestand möglich ist – technologieoffen, kundenorientiert und ohne zusätzlichen Aufwand für die Eigentümer. Voraussetzung hierfür sind ein hohes technisches Verständnis, verlässliche Betriebsführung und eine klare Priorisierung. Genau dafür steht LAVA“, sagt Marcus Lehmann, Geschäftsführer von LAVA.

Alessio Pugliese, Leiter Geschäftsentwicklung bei LAVA, ergänzt: „Der Wohnungsbestand steht unter enormem Druck. Wir müssen CO₂ reduzieren, Investitionsrisiken minimieren und wirtschaftlich tragfähige Lösungen finden. Mit unserer Kapitalstärke, unserer Erfahrung und unserem Geschäftsmodell können wir genau dort ansetzen.“

Zu den 70 Eigentümern gehören sowohl große als auch kleine Bestandshalter – von institutionellen Wohnungsunternehmen bis hin zu privaten Eigentümern. Die Übernahme ermöglicht nicht nur den Zugang zu neuen Kundenbeziehungen, sondern auch die Erschließung weiterer Potenziale in bestehenden Liegenschaften.

Caroline Kleine


LAVA ENERGY wurde 2013 gegründet und ist ein inhabergeführtes Unternehmen mit Hauptsitz in Stuttgart und weiteren Standorten in ganz Deutschland. Als Experte für wirtschaftliche Dekarbonisierung plant, finanziert, realisiert und betreibt LAVA ENERGY deutschlandweit ganzheitliche Energieversorgungslösungen für Wärme, Kälte und Strom aus einer Hand. Darüber hinaus bietet das Unternehmen Lösungen für Elektromobilität und Mieterstrom an und vernetzt so die unterschiedlichen Sektoren zu einem effizienten Gesamtsystem. Mit technischer Kompetenz, unternehmerischer Stärke und hoher Umsetzungsorientierung unterstützt LAVA ENERGY Eigentümer und Bestandshalter dabei, ihre Immobilien wirtschaftlich, effizient und nachhaltig zu transformieren. Ziel ist es, den Gebäudebestand der Wohnungswirtschaft langfristig zukunftssicher und wertsteigernd zu entwickeln. www.lavaenergy.de

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Deutschland verliert Tempo beim Klimaschutz – Wärmepumpen und E-Autos holen nur langsam auf

Klimaschutz – Wärmepumpen und E-Autos holen nur langsam auf
* Durchschnittliches Reduktionstempo der letzten 6 Jahre. Historische Werte: Agora Energiewende nach UBA 2025a. 2025: Schätzung von Agora Energiewende basierend auf AGEB 2025c, UBA 2025a. Zielpfad abgeleitet aus Klimaschutzgesetz

Im Jahr 2025 hat Deutschland 640 Millionen Tonnen CO₂* ausgestoßen, das entspricht einer Minderung von 1,5 Prozent oder 9 Millionen Tonnen CO₂ gegenüber dem Vorjahr. Damit liegen die Emissionen um 49 Prozent niedriger als im Referenzjahr 1990. Zwar hält die Bundesrepublik das nationale Jahresemissionsziel für 2025 ein, insgesamt fiel die Minderung jedoch weniger als halb so hoch aus wie noch im Vorjahr. Dies zeigen aktuelle Berechnungen von Agora Energiewende, die der Thinktank mit seiner Bilanz des Energiejahres 2025 vorgelegt hat.

Die Emissionsminderung 2025 ergibt sich zum einen aus Produktionsrückgängen in der energieintensiven Industrie, bedingt durch eine andauernde Nachfrageschwäche und die angespannte Lage an den Weltmärkten; und zum anderen aus einer Rekorderzeugung von Solarstrom. Die Energiewirtschaft konnte 2025 jedoch vor allem witterungsbedingt weniger Minderungen als in den Jahren zuvor erreichen.

Im Verkehr und bei Gebäuden sind die Emissionen 2025 laut Agora-Schätzung sogar gestiegen – nach Jahren unzureichender Fortschritte vor allem beim Umstieg auf E-Autos und Wärmepumpen. Bei Gebäuden nahm der Öl- und Erdgasverbrauch zum Heizen aufgrund eines kalten Jahresbeginns zu und ließ die Emissionen in diesem Bereich um 3 Millionen Tonnen CO₂ beziehungsweise 3,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr ansteigen.

Ein etwas höherer Kraftstoffverbrauch steigerte die Verkehrsemissionen um 2 Millionen Tonnen CO₂ beziehungsweise 1,4 Prozent gegenüber 2024. Damit verfehlt die Bundesrepublik nach bisher verfügbaren Daten abermals die im Rahmen der sogenannten Effort Sharing Regulation festgelegten europäischen Klima-schutzvorgaben um rund 30 Millionen Tonnen CO₂. Das bedeutet, dass Deutschland sein EU-Emissionsbudget für Gebäude und Verkehr zu schnell verbraucht und nach derzeitigen Entwicklungen bis 2030 zusätzliche Zertifikate in Höhe von bis zu 34 Milliarden Euro kaufen müsste.

„Wind- und Solarenergie bleiben auch 2025 das Rückgrat der Energiewende in Deutschland. Allerdings kann der Stromsektor – bisher das Zugpferd der Emissionsminderung – die Versäumnisse beim Umstieg auf Klimatechnologien in Verkehr und Gebäuden nicht dauerhaft ausgleichen“, sagt Julia Bläsius, Direktorin von Agora Energiewende Deutschland.

„Dabei zeigt der Trend beim Absatz von strombetriebenen Technologien wie E-Autos und Wärmepumpen international nach oben und auch in Deutschland ging es 2025 leicht bergauf. Den Rückenwind sollte die Bunderegierung nutzen: Indem sie die heimische Nachfrage und damit die Industrie stärkt, gelingt Deutschland der Anschluss bei Zukunftstechnologien.“

Solarstrom wird nach Windkraft zweitwichtigster Stromlieferant

Der Agora-Auswertung zufolge ist der Anteil Erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch 2025 um rund einen Prozentpunkt auf 55,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Grund für den nur leichten Anstieg ist einerseits ein schwaches Windaufkommen.

Diese Einbußen konnte jedoch eine starke Solarstromerzeugung kompensieren – dank eines weiterhin dynamischen Zubaus von Solaranlagen und vielen Sonnenstunden. Solaranlagen lieferten 2025 erstmals mehr Strom als sowohl Steinkohle-, als auch Braunkohle- und Gaskraftwerke. Sie sind damit nach Windstrom zur zweitwichtigsten Stromquelle in Deutschland aufgestiegen. Durch den Zubau von Erneuerbaren-Anlagen sowie die zusätzlich geringere Auslastung von Raffinerien und Kokereien sanken die Emissionen der Energiewirtschaft um 3 Millionen Tonnen CO₂ beziehungsweise 1,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Der Solarausbau blieb mit etwa 17,5 Gigawatt 2025 auf einem hohen Niveau, der Nettoausbau von Windkraft an Land stieg auf 4,5 Gigawatt an. Perspektivisch setzt sich dieser Trend fort: Bei Windanlagen an Land zeichnet sich mit einem Rekord an Genehmigungen in Höhe von 17,9 Gigawatt in den kommenden Jahren ein starker Zubau ab.

Bei der Windkraft auf See gibt es hingegen wenig Bewegung: 2025 sind nahezu keine neuen Offshore-Windkraftanlagen in Betrieb genommen worden und nur bei einer von drei Ausschreibungen wurden Gebote eingereicht.

Der Stromverbrauch in Deutschland blieb der Analyse zufolge entgegen dem globalen Aufwärtstrend fast unverändert bei insgesamt 528 Terawattstunden (+0,8 Terawattstunden gegenüber 2024), bei gleichzeitig leicht steigender Erzeugung (+8,2 Terawattstunden). In der Folge sanken die Nettostromimporte – der Saldo aus Exporten und Importen – im Vergleich zum Vorjahr um 7,5 Terawattstunden beziehungsweise 28 Prozent auf einen Anteil von 3,6 Prozent am Stromverbrauch.

Der stagnierende Verbrauch geht auch auf eine weiterhin schwache Dynamik bei Wärmepumpen und Elektromobilität zurück. Zwar wurden nach den geringen Absatzzahlen 2024 im vergangenen Jahr mit rund 300.000 Stück erstmals mehr Wärmepumpen als Gasheizungen verkauft, und der Anteil von E-Pkw an den Neuzulassungen stieg auf knapp ein Fünftel (gut 545.000 Fahrzeuge). Der Anstieg der Neuzulassungen ist vor allem auf die Verschärfung der europäischen CO₂-Flottengrenzwerte 2025 zurückzuführen.

Jedoch bremsen weiterhin hohe Investitionskosten einen für die Klimaziele hinreichend schnellen Hochlauf strombetriebener Technologien in Industrie, Gebäuden und Verkehr. Bläsius betont: „Attraktive Strompreise, ein verlässlicher CO₂-Preispfad, zielgerichtete Förderung und ein schneller Zugang zu Stromnetzen schlagen die Brücke, sodass Haushalte und Unternehmen erneuerbaren Strom zum Heizen, zum Fahren und in der Industrieproduktion nutzen können.“

Jahresbeginn 2025: Hohe Gaspreise bestimmten den Strompreis

Der Börsenstrompreis 2025 lag laut Agora-Analyse mit 8,9 Cent pro Kilowattstunde im Jahresdurchschnitt 1,0 Cent über dem Vorjahreswert. Das ist vor allem darauf zurückzuführen, dass besonders zu Jahresbeginn häufig hohe Gaspreise den Strompreis bestimmten.

Insgesamt wirkten hohe Erneuerbaren-Anteile jedoch dämpfend auf den Strompreis. Währenddessen ist der Haushaltsstrompreis im Schnitt um 0,6 Cent je Kilowattstunde gesunken auf 39,6 Cent je Kilowattstunde. Hauptgrund hierfür ist das Auslaufen langfristiger, teurer Beschaffungsverträge der Stromlieferanten aus den Jahren der fossilen Energiekrise.

Anstehende Gesetzesreformen können Wachstumsmärkte stärken

Für das neue Jahr hat die Bundesregierung unter anderem Änderungen beim Gebäudeenergiegesetz (GEG) angekündigt. Zudem muss das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) novelliert werden. „Bei den 2026 anstehenden Gesetzesreformen in den Bereichen Strom und Wärme kommt es darauf an, die Erfolge der Erneuerbaren in der Energiewirtschaft auszubauen und in den Nachfragesektoren an die positiven Entwicklungen des Jahres 2025 anzuknüpfen“, sagt Bläsius.

Dazu gehöre neben der stärker marktlichen Finanzierung von Erneuerbaren-Anlagen weiterhin eine staatliche Absicherung für Betreiber über das EEG. „Im GEG bleibt die Erneuerbaren-Regel für neue Heizungen zentral, um Haushalten und Herstellern Planungssicherheit zu bieten. Kombiniert mit einer reformierten Gebäudeförderung kann die Bundesregierung so mit den gleichen Mitteln nicht nur mehr CO₂ einsparen, sondern auch Hauseigentümerinnen und -eigentümern mit niedrigen Einkommen den Umstieg auf klimaneutrale Heizungen ermöglichen.“

Industrieemissionen sinken vor allem aufgrund schwacher Produktion

Den größten Emissionseinbruch verzeichnete 2025 die deutsche Industrie: Die US-Zollpolitik, globale Überkapazitäten bei Grundstoffen wie Stahl- oder Chemiegütern und eine schwache Inlandsnachfrage haben die energieintensive Produktion besonders stark getroffen, die von Januar bis November 2025 um 3,2 Prozent zurückgegangen ist. Infolgedessen sank der Treibhausgasausstoß im Industriesektor um 11 Millionen Tonnen CO₂ beziehungsweise 7,2 Prozent.

„Die Spannungen an den Weltmärkten verschärfen den Handlungsdruck: Die deutsche Industrie braucht dringend Impulse für Investitionen in die klimaneutrale Modernisierung ihrer Produktion“, sagt Bläsius. „Umso wichtiger ist es, dass sich akute Krisenhilfe, wie etwa der Industriestrompreis, auch langfristig auszahlen kann.

Dazu gehört auch die Schaffung grüner Leitmärkte, also einer zuverlässigen Nachfrage nach Grünstahl und emissionsarmem Zement, etwa über Ausgaben des Sondervermögens. Das hilft sowohl der Wettbewerbsfähigkeit als auch dem Klimaschutz.

Mit den 2025 erzielten Minderungen kann Deutschland zwar die im Klimaschutzgesetz festgelegte Jahresemissionsmenge von 662 Millionen Tonnen CO₂ einhalten. Allerdings bleibt beim aktuellen Minderungstempo eine Klimaschutzlücke mit Blick auf 2030: Damit die Bundesregierung das Klimaziel einhalten kann, müssen ab 2026 jährlich durchschnittlich 36 Millionen Tonnen CO₂ eingespart werden – also vier Mal so viel wie 2025. „Mit einem wirksamen Klimaschutzprogramm kann die Bundesregierung wieder Tempo für das 2030-Ziel machen“, betont Agora-Direktorin Bläsius.

Die Studie Die Energiewende in Deutschland: Stand der Dinge 2025 fasst die wesentlichen Entwicklungen Energiewende und zum Klimaschutz des vergangenen Jahres zusammen und veröffentlicht die erste qualifizierte Schätzung der Treibhausgasemissionen 2025. Eine Zusammenfassung in zehn Punkten auf Deutsch und Englisch steht ebenso wie die komplette Publikation unter www.agora-energiewende.de zum kostenfreien Download zur Verfügung.

Janne Görlach


*Zur besseren Lesbarkeit wird auf die exakte Bezeichnung CO₂-Äq verzichtet: Gemeint sind alle Treibhausgasemissionen; inklusive Stoffe wie Methan und Lachgas, die als CO₂-Äquivalente umgerechnet in die Emissionsbilanz eingerechnet werden.

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Balkonkraftwerke – Sonne rein, Mythen raus

Balkonkraftwerke – Sonne rein, Mythen raus
Verbraucherzentrale NRW klärt über Irrtümer rund um Balkonkraftwerke auf © VZ NRW

Steckersolargeräte, auch Balkonkraftwerke genannt, erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Deutschlandweit sind aktuell rund 1,15 Millionen gemeldete Geräte in Betrieb. „Steckersolargeräte ermöglichen es, Sonnenstrom direkt im eigenen Haushalt zu nutzen, reduzieren den Strombezug aus dem Netz und tragen damit zur Kostenersparnis bei“, sagt Thomas Zwingmann, Energieexperte von der Verbraucherzentrale NRW.

„Sie sind besonders für Mieter:innen und Eigentümer:innen interessant, die unkompliziert selbst Strom erzeugen möchten.“ Wer sich informiert und gut plant, kann seine Stromkosten spürbar senken. Doch einige verbreitete Meinungen und Tipps rund um den Einsatz von Steckersolargeräten entpuppen sich häufig als Irrtum oder sind mittlerweile veraltet. Die Verbraucherzentrale NRW deckt dazu fünf Irrtümer auf.

Irrtum1: Steckersolar lohnt sich nur für Eigentümer:innen

Stimmt nicht! Dieses Vorurteil hält sich hartnäckig, ist jedoch längst überholt. Steckersolargeräte sind gerade für Mieter:innen attraktiv, weil keine großen baulichen Veränderungen nötig sind. Die Module lassen sich an Balkonen oder auf Terrassen betreiben und benötigen wenig Platz.

Häufig wird angenommen, dass Vermieter:innen grundsätzlich die Installation verbieten können, doch das stimmt so nicht mehr. Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2024 dürfen Vermieter:innen Steckersolargeräte nicht mehr so einfach ablehnen. Eine Ablehnung beispielsweise nur aus optischen Gründen ist nicht mehr zulässig.

Für Mieter:innen bedeutet das eine erhebliche Vereinfachung. Zudem kann das Modul beim Umzug einfach demontiert und mitgenommen werden.

Irrtum 2: Die Anmeldung beim Netzbetreiber ist kompliziert

Nein! Früher war die Anmeldung tatsächlich aufwendiger. Seit 2024 wurde das Verfahren jedoch stark vereinfacht. Meist ist es nur noch ein kurzes Online-Formular beim Netzbetreiber. Für Nutzer:innen entsteht dadurch kaum Aufwand. Das Steckersolargerät kann so in wenigen Minuten angemeldet werden.

Oft wird die Anmeldepflicht noch mit Zulassungen oder Genehmigungen verwechselt. Doch ein Steckersolargerät darf grundsätzlich installiert werden. Die Anmeldung ist lediglich eine erforderliche „Info“ an den Netzbetreiber, keine Erlaubnis.

Irrtum 3: Für ein Balkonkraftwerk braucht man ein Spezialkabel

Trifft nicht zu! Eine gängige Meinung ist, dass ein Steckersolargerät nur mit einem sogenannten Wieland-Einspeisestecker betrieben werden darf. Das war früher häufig eine Empfehlung, ist heute aber nicht mehr zwingend erforderlich. Inzwischen erlauben die neue technische Produktnorm und viele Netzbetreiber auch den Betrieb über einen handelsüblichen Schuko-Stecker.

Die Schuko-Lösung ist für Verbraucher:innen oft einfacher und kostengünstiger Entscheidend ist, dass das Gerät sicher angeschlossen wird.Der Wechselrichter muss dazu die in der Norm genannten Sicherheitsstandards erfüllen. Dennoch gibt es weiterhin Situationen, in denen ein Wieland-Stecker gefordert ist, etwa wenn eine höhere Solarmodul-Leistung angeschlossen werden soll.

Irrtum 4: Balkonbrüstungen aus Holz oder Stahl sind ungeeignet

Fast nie! Viele halten nur Betonbrüstungen für stabil genug. Moderne Montagesysteme ermöglichen jedoch sichere Befestigungen an verschiedenen Materialien. Holzbrüstungen können mit Klemmen oder Bügeln ausgestattet werden, die die Struktur nicht beschädigen. Stahlgeländer eignen sich ebenfalls gut für spezielle Halterungen. Die Voraussetzung ist immer eine stabile Grundkonstruktion.

Wichtig ist, dass das Modul nicht wackelt oder schwingen kann. Der Markt bietet zahlreiche Befestigungslösungen für unterschiedliche Balkontypen an.

Irrtum 5: Steckersolar lohnt sich nur, wenn man tagsüber Zuhause ist

Nicht korrekt! Dieser Irrtum basiert auf der Annahme, dass man Strom nur spart, wenn man aktiv Geräte nutzt. Tatsächlich haben fast alle Haushalte eine annähernd konstante Grundlast. Dazu gehören Kühlschrank, Gefrierschrank, Router, Smart-Home-Geräte und Standby-Verbraucher.

Diese laufen unabhängig von der Anwesenheit der Bewohner:innen. Ein Balkonkraftwerk senkt genau diese Grundlast ab. Wenn die Sonne scheint, liefert ein Steckersolargerät tagsüber kontinuierlich Strom, der sofort genutzt wird. Zudem können Geräte wie Waschmaschinen oder Ladegeräte bei Bedarf so programmiert werden, dass sie tagsüber bei Abwesenheit der Bewohner:innen laufen.

Quelle: Verbraucherzentrale NRW https://www.verbraucherzentrale.nrw/node/44715

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Hunderte Euro Verlust drohen: Fehler bei Anmeldung von Solaranlagen gefährdet Einspeisevergütung

Fehler bei Anmeldung von Solaranlagen gefährdet Vergütung
PV-Anlage. Foto: Wohnungswirtschaft-Heute / Gerd Warda

Besitzer von neuen Photovoltaikanlagen riskieren den Verlust ihrer Einspeisevergütung, wenn sie ihrem Netzbetreiber nicht ausdrücklich die sogenannte Veräußerungsform mitteilen. Nach einer Analyse von Finanztip könnte dies rund 700.000 Haushalte mit Solaranlagen betreffen, die seit dem Inkrafttreten des Solarpakets im Mai 2024 ans Netz gegangen sind.

Die Einspeisevergütung erhalten Betreiber von Photovoltaik (PV)-Anlagen, wenn sie überschüssigen Strom in das öffentliche Stromnetz einspeisen. Ein typischer Haushalt mit einem jährlichen Stromverbrauch von 3.500 Kilowattstunden (kWh) und einer Anlage mit zehn Kilowatt-Peak (kWp) Solarleistung sowie einem Fünf-kWh-Stromspeicher erhält nach Finanztip-Berechnung rund 580 Euro Einspeisevergütung im Jahr.

„Viele Betreiber wissen nicht, dass sie beim Netzbetreiber explizit die Einspeisevergütung als Veräußerungsform wählen müssen“, sagt Benjamin Weigl, Finanztip-Experte für Energie. Diese Meldung sollte am besten noch vor der Inbetriebnahme der PV-Anlage erfolgen, rät Weigl: „Erfolgt die Meldung nicht, verbuchen Netzbetreiber den eingespeisten Strom als unentgeltliche Abnahme. Dann sieht der Betreiber keinen Cent dafür – auch nicht rückwirkend.“

Finanztip liegen mehrere Leser-Berichte vor, nach denen Netzbetreiber trotz ordnungsgemäßer Registrierung der PV-Anlage im Marktstammdatenregister keine Einspeisevergütung zahlten. Begründung: Die separate Meldung der Veräußerungsform Einspeisevergütung gemäß § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EEG 2023 fehle. „Viele Netzbetreiber stellen zwar Anmeldeformulare für PV-Anlagen zur Verfügung, doch das für die Einspeisevergütung entscheidende Formular fehlt bei einigen“, kritisiert Weigl. Eine gesetzliche Pflicht zur Aufklärung besteht für die Netzbetreiber nicht. Alternative Veräußerungsformen zur Einspeisevergütung sind die Direktvermarktung oder der Mieterstromzuschlag.

So melden Verbraucher ihre PV-Anlage richtig an

Bevor eine neue Solaranlage ans Stromnetz angeschlossen werden darf, muss sie beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden – häufig übernimmt das der Installationsbetrieb. „Um von Beginn an Geld für eingespeisten Strom zu bekommen, sollte dabei gleich auch die Einspeisevergütung als Veräußerungsform gewählt werden“, so Weigl. Falls kein Formular vorliegt, genügt Finanztip zufolge eine formlose Mitteilung etwa per E-Mail.

Außerdem müssen Betreiber ihre PV-Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen. Teilweise übernehmen Installationsbetriebe die Anmeldung, alternativ funktioniert sie online, entweder schon vor der Inbetriebnahme oder bis zu einen Monat danach. Diese Anmeldebestätigung und das Inbetriebnahmeprotokoll des Installateurs dienen als Nachweis beim Netzbetreiber, damit der Netzbetreiber die Einspeisevergütung auszahlt.

So hat Finanztip gerechnet

Bei einem Haushalt mit einem jährlichen Strombedarf von 3.500 kWh kommt eine beispielhafte 10-kWp-Anlage mit 5-kWh-Speicher laut Finanztip-Berechnungen mithilfe des Solarisators der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin auf eine jährliche Einspeisemenge von rund 7375 kWh. Bei der aktuellen Vergütung von 7,86 Cent pro Kilowattstunde entspricht dies rund 580 Euro Einspeisevergütung pro Jahr. Die Anzahl der betroffenen Haushalte basiert auf einer Finanztip-Auswertung des Marktstammdatenregisters. Gezählt wurden PV-Anlagen für Haushalte, die seit Inkrafttreten des Solarpakets am 16. Mai 2024 in Betrieb genommen wurden und zwischen zwei und 30 kWp Solarleistung haben.

Quelle: Finanztip

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Nutzung klimaneutraler Erdwärme in einer skalierbaren Technologie

Nutzung klimaneutraler Erdwärme in einer skalierbaren Technologie
Die Ergebnisse des Projekts dienen der Weiterentwicklung von Heat4Ever™ und ermöglichen damit die Technologie für einen großflächigen Einsatz mit kommerzieller Nutzung im Bereich der Wärmeversorgung mit Geothermie zu positionieren. Das Projekt untersucht außerdem die direkte Nutzung von Geothermie für die Fernwärmeversorgung und demonstriert damit ihr Potenzial für eine nachhaltige städtische Energieversorgung. Foto: Green Therma

An einem ruhigen Forschungsstandort nördlich von Berlin steht etwas Bemerkenswertes bevor. In den Wäldern der Brandenburger Schorfheide, wo Wissenschaftler die Nutzung geothermischer Wärme erforschen, werden Green Therma und das Helmholtz-Zentrum für Geoforschung (GFZ Potsdam) eine neue Technologie testen. Die Art und Weise auf geothermische Wärme aus tiefen Quellen zuzugreifen, eine der mächtigsten – aber noch zu wenig genutzten – erneuerbaren Energien, kann sich grundlegend verändern.

Im Jahr 2026 wird an diesem Standort die weltweit erste Installation des DualVac™-Vakuumrohr-Verfahrens von Green Therma erfolgen. Diese neuartige Tiefengeothermie-Technologie ist darauf ausgelegt, Wärme aus mehr als drei Kilometern Tiefe mit minimalen Wärmeverlusten zu transportieren.

Erstmals wird eine kontinuierliche Vakuumisolierung – die in modernsten industriellen Anwendungen zum Einsatz kommt – in einem koaxialen Geothermiesystem mit nur einem Bohrloch verwendet. Sollte sich die Technologie wie erwartet bewähren, könnte sie die Effizienz von Tiefengeothermie-Anlagen deutlich steigern und erneuerbare Wärmequellen an Standorten erschließen, die bisher als zu schwierig oder zu kostspielig galten.

Ein neues Kapitel in der Geothermie-Innovation

Für Green Therma ist diese Demonstrationsanlage ein Resultat jahrelanger Vorbereitungen. Die patentierte Heat4Ever™-Lösung des Unternehmens, deren Kernstück DualVac™ bildet, basiert auf einer einfachen Idee:

Tiefe geothermische Wärme ist überall vorhanden – wir benötigen lediglich bessere Werkzeuge, um sie effizient zu gewinnen. Die Zusammenarbeit mit dem GFZ Potsdam – Deutschlands renommiertem nationalen Forschungszentrum der Geowissenschaften – setzt diese Idee nun unter realen geothermischen Bedingungen in die Praxis um.

„Dieses Projekt stellt einen Meilenstein in der Technologie zur Gewinnung geothermischer Energie dar“, sagt Jørgen Peter Rasmussen, Gründer und CEO von Green Therma. „Durch die Demonstration der Leistungsfähigkeit der DualVac™-Isolierung an der Geothermieforschungsplattform des GFZ Potsdam in Groß Schönebeck machen wir einen essentiellen Schritt hin zu einer globalen, effizienten und skalierbaren Nutzung tiefer geothermischer Wärme.“

Die Anlage wird Tiefen von über drei Kilometern erreichen, wo die Temperaturen bei über 100 Grad Celsius liegen. Im Laufe eines einjährigen Tests wird das System vermessen, überwacht und auf Herz und Nieren geprüft – die dabei gewonnenen Daten können den Einsatz von Tiefengeothermie als lokale, zuverlässige und klimaneutrale Wärmequelle beschleunigen.

Wo Wissenschaft und Industrie aufeinandertreffen

Für das GFZ Potsdam ist das Projekt ein weiteres Beispiel dafür, wie Forschungsinfrastrukturen die Energiewende in der Praxis vorantreiben können.

Prof. Dr. Ingo Sass, Leiter der Sektion Geoenergie am GFZ Potsdam, ergänzt: „Die enge Zusammenarbeit zwischen Industrie und Forschung ist unerlässlich für die Entwicklung geothermischer Lösungen der nächsten Generation. Sie liefert uns zudem neue Erkenntnisse für die Weiterentwicklung des Forschungsstandortes. Partnerschaften wie diese sind entscheidend für den Fortschritt der Geothermie“, so Sass.

Die Zusammenarbeit ist Teil der europäischen TRANSGEO-Initiative, die Partner aus fünf europäischen Ländern zusammenbringt, um zu erforschen, wie bestehende Bohrungen für die Gewinnung und Speicherung geothermischer Wärme genutzt werden können. „Wir entwickeln Strategien um Bohrlöchern ein zweites Leben zu geben. Die hier gewonnenen Erkenntnisse können dazu beitragen, die Geothermie in Regionen auszubauen, die skalierbare, saubere Wärme benötigen“, ergänzt Projektleiter Prof. Dr. Hannes Hofmann.

Ein Schritt hin zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung

In ganz Europa und darüber hinaus zählt die Wärmeversorgung nach wie vor zu den am schwierigsten zu dekarbonisierenden Sektoren. In vielen Regionen fehlt es im Winter an ausreichendem Wind- oder Solarpotenzial, und Infrastrukturmaßnahmen können Jahrzehnte dauern. Tiefengeothermie bietet eine Alternative: stabile, stets verfügbare und wetterunabhängige erneuerbare Energie – Tag und Nacht, zu jeder Jahreszeit.

Green Therma und das GFZ Potsdam starten zukunftsweisendes Geothermie-Demonstrationsprojekt.  Das Projekt integriert die DualVac™-Technologie in die Bohrung und gewährleistet so eine hohe thermische Leistung über die gesamte Tiefe von über 3 km.  Foto: Green Therma
 
 

Sollte sich das DualVac™-System bewähren, könnte es die Hürden für den Einsatz tiefer Geothermie in Städten, Industriegebieten und kalten Klimazonen deutlich senken. Es stellt nicht nur einen technologischen Meilenstein dar, sondern auch eine neue strategische Option für Länder, die eine sichere, fossilfreie Wärmeversorgung umsetzen wollen. Mit dieser Demonstration gehen Green Therma und das GFZ Potsdam einen wichtigen Schritt in Richtung einer Zukunft, in der die Wärme unter unseren Füßen eine skalierbare Lösung für den weltweit wachsenden Energiebedarf darstellt.

Pernille F. Schiander


Green Therma entwickelt innovative Geothermie-Technologien, die Tiefenwärmeressourcen hocheffizient und mit minimalen Umweltauswirkungen erschließen. Die patentierten Systeme Heat4Ever™ und DualVac™ ermöglichen skalierbare, klimaneutrale Wärmelösungen für den globalen Energiemarkt. (www.greentherma.com/de)

Das GFZ Helmholtz-Zentrum für Geowissenschaften ist Deutschlands nationales Forschungszentrum für Geowissenschaften und leistet Pionierarbeit in den Bereichen Geothermie, Energiewende und nachhaltiges Ressourcenmanagement. Das Projekt TRANSGEO wird vom GFZ koordiniert und von Interreg Central Europe über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung kofinanziert (www.interreg-central.e…s/transgeo).

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Restnutzungsdauer-Gutachten für Immobilien: Geplante Änderungen fallen weg, trotzdem keine Entwarnung

Restnutzungsdauer-Gutachten für Immobilien: keine Entwarnung
In Zukunft ist damit zu rechnen, dass die Finanzverwaltungen nutzungszeitverlängernde Gebäudeanpassungen genauer prüfen. Schließlich wäre das für die Finanzverwaltung einfach, denn die Ausgaben für Modernisierungsmaßnahmen landen auf dem Schreibtisch der Finanzämter, weil sie die Immobilieneigentümer in der Regel steuerlich geltend machen, warnt Steuerberater Ulrich Creydt. Foto: Ypsilon Group

Das Bundeskabinett nimmt nach heftiger Kritik seine Pläne zurück, wonach nur öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige Immobilien-Restwertgutachten anfertigen dürfen. Weiterhin dürfen Sachverständige, die diese IHK-Zulassung nicht haben, aber andere Qualitätsanforderungen erfüllen, die steuerlich relevanten Gebäudeanalysen anfertigen. Wären die Absichten Realität geworden, hätte sich die Zahl der Gutachter um zwei Drittel reduziert: von 4.000 auf knapp über 1.000.

„Es ist allerdings davon auszugehen, dass die Finanzverwaltung nach anderen Wegen suchen wird, um die Anzahl der Fälle, bei denen Immobilienkäufer mittels Restnutzungsdauer-Gutachten eine höhere steuerliche Abschreibung erzielen, zu begrenzen. Denn das Überprüfen bindet bei den Finanzämtern Ressourcen; Steuereinnahmen verlagern sich in die Zukunft oder gehen ganz verloren”, erläutert Ulrich Creydt, Steuerberater und Geschäftsführer der Ypsilon Group. 

Die Regel besagt: Können Immobilieneigentümer mit einem Gutachten belegen, dass die Restnutzungsdauer ihres Gebäudes unterhalb der gesetzlich fingierten Zeit von 50, 40 oder 33 Jahren liegt, können sie kürzere Restnutzungsdauern für die Bemessung der Abschreibung ansetzen: anstatt zwei oder drei Prozent werden dadurch teilweise deutlich höhere Prozentsätze bei der Abschreibung ermöglicht. Hiervon profitieren alle Immobilienbesitzer: von Privatpersonen bis zu institutionellen Investoren.

Steuerberater Creydt empfiehlt Immobilienkäufern, bereits in der Due-Diligence-Phase und in Abstimmung mit ihren Beratern zu prüfen, ob eine höhere AfA realistisch ist und falls ja, zeitnah ein Restwertgutachten zu beauftragen. Dabei sollte das Gutachten Teil des steuerlichen Gesamtkonzepts sein. „Denn nicht immer ist eine höhere Abschreibung gleichbedeutend mit einer größeren Steuerersparnis. Oft werden in der Anfangsphase einer Immobilieninvestition steuerliche Verluste erzielt. Diese durch höhere Abschreibungen zu steigern, ist nicht zwangsläufig sinnvoll“, so Creydt.

AfA-Volumen in späteren Veranlagungsjahren zu nutzen kann sinnvoll sein

Obwohl steuerliche Verluste vorgetragen werden können und damit gegebenenfalls in späteren Veranlagungsjahren genutzt werden können, kann es fallspezifisch angeraten sein, einen niedrigen, gesetzlich vorgeschriebenen AfA-Satz in den Anfangsjahren zu wählen. Dies gilt insbesondere für Privatpersonen, die einem progressiven Einkommenssteuertarif unterliegen. Zudem gewinnt durch die stufenweise Absenkung des Körperschaftsteuersatzes eine saubere AfA-Planung als Teil des steuerlichen Gesamtkonzepts eine größere Bedeutung“, so der Steuerfachmann weiter.

Wenn nicht bereits während der Verkaufsphase ein Gutachten erstellt wird, kann der Immobilieneigentümer zu einem späteren Zeitpunkt ein solches anfertigen lassen, idealerweise vor der nächsten Steuererklärung. Die Kosten für die Erstellung der Restwertgutachten sind steuerlich als Betriebsausgabe beziehungsweise Werbungskosten abzugsfähig.

Das Bundesfinanzministerium könnte künftig über andere Wege versuchen, die höheren AfA-Sätze zu verhindern, beispielsweise durch eine genauere Überprüfung der Gutachten. Wird zu einem späteren Zeitpunkt erkannt, dass der Grund für eine Sonder- oder erhöhte Abschreibung entfällt, weil das Gebäude doch über den gutachterlich bestimmten Zeitpunkt hinaus nutzbar ist, könnte eine steuerwirksame Zuschreibung auf den Wert erfolgen, der sich bei einer regulären zwei- oder dreiprozentigen Abschreibung ergeben würde. Steuerersparnisse in der Vergangenheit würden so zu Steuerzahlungen in der Gegenwart umgewandelt.

Nutzungszeitverlängernde Maßnahmen könnten künftig genauer geprüft werden

Dabei gilt, dass Immobilieneigentümer das Finanzamt informieren müssen, sofern sie nutzungsverlängernde Arbeiten durchgeführt haben und sich so die ursprüngliche Aussage des Gutachtens ändert. Ob dies alle erkennen und umsetzen, ist fraglich. „Diese Bestimmung sollte ernst genommen werden. In Zukunft ist damit zu rechnen, dass die Finanzverwaltungen nutzungszeitverlängernde Gebäudeanpassungen genauer prüfen.

Schließlich wäre das für die Finanzverwaltung einfach, denn die Ausgaben für Modernisierungsmaßnahmen landen auf dem Schreibtisch der Finanzämter, weil sie die Immobilieneigentümer in der Regel steuerlich geltend machen”, bringt es Steuerexperte Creydt auf den Punkt.

Judith Väthjunker

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Freiheit Emscher kann durchstarten – Land und EU unterstützen mit Millionen-Förderung

Freiheit Emscher kann starten - Land und EU unterstützen
NRW-Wirtschaftsstaatssekretär Paul Höller (Dritter von links) überreicht die JTF-Zuwendungsbescheide an Prof. Dr. Uli Paetzel (Emschergenossenschaft/Lippeverband), Bottrops Oberbürgermeister Matthias Buschfeld, Essens Oberbürgermeister Thomas Kufen, Gernot Pahlen, Geschäftsführer der Freiheit Emscher Entwicklungsgesellschaft und Michael Kalthoff, Vorsitzender der Geschäftsführung RAG Montan Immobilien. Fotos: Judith Lorenz, © Freiheit Emscher Entwicklungsgesellschaft mbH

78 Millionen Euro für urbane Transformation im Ruhrgebiet: Staatssekretär Paul Höller vom Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie (MWIKE) Nordrhein-Westfalen überreichte Anfang Januar im Bottroper Malakoffturm die Zuwendungsbescheide für Mittel aus dem Just Transition Fund (JTF) an Freiheit Emscher.

Damit bekräftigt die Landesregierung ihre Unterstützung für das interkommunale Stadtentwicklungsprojekt. Freiheit Emscher ist ein Kooperationsvorhaben der Städte Essen und Bottrop gemeinsam mit der RAG Montan Immobilien GmbH (RAG MI). Auf einer Gesamtfläche von rund 1.700 Hektar soll in den kommenden Jahren ein wirtschaftsstarker und klimagerechter Stadtraum entstehen.

Im Zentrum dieses Wandels steht die wirtschaftliche und ökologische Aufwertung fünf ehemaliger, im Projektraum gelegener Bergbaubrachen. Mit den JTF-Mitteln fördern das Land und die Europäische Union bis 2029 die ersten Umsetzungsschritte.

Fünf Flächen, zwei Städte, ein gemeinsames Projekt

„Die Übergabe der JTF-Zuwendungsbescheide ist ein wichtiger Meilenstein für Freiheit Emscher“, sagte Gernot Pahlen, Geschäftsführer der gemeinsam von den Städten und der RAG Montan Immobilien gegründeten Freiheit Emscher Entwicklungsgesellschaft mbH (FEEG). „Unser Ansatz, die Fördermittel im Sommer 2023 als Verbund von Bottrop, Essen, RAG MI und der Emschergenossenschaft zu beantragen, war richtig. Hier wurde von Beginn an einem Strang gezogen – ein Erfolg mit Vorbildfunktion für interkommunale Zusammenarbeit weit über die Region hinaus.“

Im Verbundprojekt Freiheit Emscher fließen die JTF-Fördermittel in die nachhaltige Entwicklung der ersten beiden von insgesamt fünf Entwicklungsflächen: Emil Emscher im Essener Stadtteil Vogelheim und Welheimer Mark in Bottrop.

Bottrops Oberbürgermeister Matthias Buschfeld erläuterte die Bedeutung des Projekts für die Entwicklungsziele der Stadt: „Bottrop hat sich zu einer Vorreiterin in Sachen Klimaschutz und nachhaltiger Stadtentwicklung gewandelt. Dieser Vorreiterrolle möchten wir auch mit Freiheit Emscher gerecht werden. Von den geplanten städtebaulichen Maßnahmen und der verbesserten Verkehrsanbindung wird auch der Bottroper Süden profitieren.“

Vorbild für urbane Transformation der Zukunft

Den Modellcharakter von Freiheit Emscher hob auch Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur hervor: „Freiheit Emscher zeigt, wie aus alten Industriestandorten neue Chancen entstehen können – für gute Arbeitsplätze, mehr Lebensqualität und eine gesunde Umwelt. Wenn Städte, Unternehmen und Wasserwirtschaft über Grenzen hinweg zusammenarbeiten, entsteht etwas, das weit über einzelne Flächen hinaus wirkt. Genau so stellen wir uns den Strukturwandel im Ruhrgebiet vor: nachhaltig, innovativ und nah an den Menschen.“

In Essen setzt die FEEG die JTF-Förderung dazu ein, die rund 29 Hektar große Fläche Emil Emscher – Standort der gleichnamigen, 1973 stillgelegten Zeche – zu sanieren und baureif zu machen (Foto oben). Ein fünf Kilometer langer Gewerbeboulevard soll die Fläche mit dem Bottroper Süden verbinden. Der als 25 Meter breite Allee geplante Boulevard soll ein gleichberechtigtes Neben- und Miteinander von motorisiertem und nicht-motorisiertem Verkehr ermöglichen. Dank Trassen für Rad- und Fußverkehr, Grünstreifen und Aufnahmeflächen für Regenwasser zeichne sich der Boulevard als zukunftsweisende Mobilitätsachse aus, wie der Essener Oberbürgermeister Thomas Kufen betonte.

Wasserwirtschaft und städtebauliche Entwicklung gehen Hand in Hand

Auf Bottroper Seite entwickelt Freiheit Emscher die Fläche in der Welheimer Mark zum Standort für Forschungseinrichtungen und wissensbasierte Unternehmen. Die unmittelbare Nähe zur Kläranlage der Emschergenossenschaft prädestiniert die Fläche für zirkuläres, nachhaltiges Wirtschaften. Auch in der Welheimer Mark stellt der Ausbau des Gewerbeboulevards den ersten Schritt dar, um die Fläche an die benachbarte Verkehrsinfrastruktur anzuschließen. Prof. Dr. Uli Paetzel, Vorstandsvorsitzender der Emschergenossenschaft, informierte über die Renaturierung der Aspelflötte – eine Maßnahme, die das Gebiet ökologisch enorm bereichern wird.

Erster Bebauungsplan im Frühjahr 2026

Freiheit Emscher bietet hervorragende Chancen,urbane Transformation und nachhaltiges Wachstum mit der sozial-ökologischen Aufwertung der angrenzenden Quartiere in Essen und Bottrop zu verbinden. Wie wichtig dabei die enge Zusammenarbeit mit den Städten ist, machte Michael Kalthoff, Vorsitzender der Geschäftsführung RAG Montan Immobilien, deutlich: Die Sanierungsarbeiten würden konsequent an die Zeithorizonte der Bebauungsplanungen angepasst und eng mit den kommunalen Prozessen abgestimmt, um die Entwicklung im Zeitplan zu halten.

So solle im Frühjahr 2026 der Bebauungsplan für Emil Emscher verabschiedet werden, den Satzungsbeschluss für die Welheimer Mark strebe man ein Jahr darauf an. Die drei weiteren Entwicklungsflächen Sturmshof, Hafen Coelln-Neuessen und Prosper II stehen derzeit noch unter Bergaufsicht. Ihre sukzessive Erschließung soll in den kommenden Jahren die Vision von Freiheit Emscher als produktive und klimagerechte Stadt der Zukunft vollenden.

Julian Jochmaring

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15. Mainzer Immobilientag: „Wie gibt man nicht nur 500 Milliarden nachhaltig richtig aus?“

„Wie gibt man nicht nur 500 Milliarden nachhaltig richtig aus?“
Prof. Dr. Ing. Ulrich Bogenstätter gründete vor 15 Jahren den Mainzer Immobilien Tag. Er ist Motor des Treffens der Entscheider aus der Immobilienbranche mit dem wissenschaftlichen Nachwuchs. im November 2025 stand der 15. Mainzer Immobilien Tag an. Das Thema: „Wie gibt man nicht nur 500 Milliarden nachhaltig richtig aus?“ Foto: Geisselbrecht-MIT 2025 https://geisselbrecht.biz

Der 15. Mainzer Immobilientag (MIT) markierte ein besonderes Jubiläum: Seit 15 Jahren dient die Veranstaltung unter der Leitung von Prof. Dr. Ulrich Bogenstätter als Brücke zwischen Forschung und Immobilienpraxis.

Das diesjährige Motto „Wie gibt man nicht nur 500 Milliarden nachhaltig richtig aus?“ traf den Nerv einer Branche, die sich im Spannungsfeld zwischen gigantischen staatlichen Sondervermögen und der harten Realität des Wohnungsbestands bewegt.


Hörfassung:


Das Credo des Tages – „Deutschland ist gebaut“ – zog sich wie ein roter Faden durch die Vorträge: Der Fokus muss radikal weg vom Neubau und hin zur effizienten Bewirtschaftung und Revitalisierung des Bestands gelenkt werden.

15. Mainzer Immobilientag Referenten und Beiräte

Die Schock-Diagnose: Wenn 20 Jahre alte Gebäude zum Sanierungsfall werden

Eine der überraschendsten Erkenntnisse lieferte Stephan Winn (apoprojekt): Er konstatierte, dass moderne Gebäude heute immer schneller „altern“. Prominentes Beispiel ist das Sony Center am Potsdamer Platz, das trotz seiner modernen Optik mit massivem Leerstand kämpft, weil es als „Single-Tenant“-Objekt für große Corporates gebaut wurde und heute die nötige Flexibilität für kleinteilige Nutzungen vermissen lässt. Zudem führt eine überkomplexe Technische Gebäudeausrüstung (TGA) dazu, dass Immobilien bereits nach zwei Jahrzehnten technisch veraltet sind.

Diese Einschätzung wurde durch Ralf Michels (VDIV) auf eine schmerzhafte wirtschaftliche Ebene gehoben. Er warnte vor einer finanziellen Überforderung der Eigentümer und Mieter. Energetische Vollsanierungen kosten heute zwischen 1.000 und 2.000 Euro pro Quadratmeter, was die Mieten um bis zu 3,50 Euro pro Quadratmeter steigen lassen müsste, um rentabel zu sein.

Michels’ bittere Erkenntnis für die Wohnungswirtschaft: Die Kommunikation über Sanierungen scheitert oft an der Realität – insbesondere in alternden Eigentümergemeinschaften, in denen die Generation 50+ Investitionen scheut, deren Amortisation sie nicht mehr erleben wird.

ESG-Reporting: Vom bürokratischen Monster zum „Abfallprodukt“

Ein entscheidender Impuls für die tägliche Arbeit der Wohnungsverwalter kam von Laura Beck (M&P BEGIS). Ihre zentrale These: ESG-Reporting sollte kein eigenständiger, mühsamer Prozess sein, sondern als automatisches „Abfallprodukt“ eines digitalisierten Betriebs abfallen.

Sie zeigte auf, dass 60 bis 80 % der benötigten Daten bereits vorhanden, aber unstrukturiert in Excel-Listen oder Aktenordnern versteckt sind. Werden Standardprozesse wie das Störungsmanagement digital abgebildet, entstehen die Datenpunkte für Scope 1, 2 und 3 ganz von selbst.

Flankiert wurde dies durch den juristischen Blick von Dr. Till Kemper (HFK). Er räumte mit der Illusion auf, BIM (Building Information Modeling) sei nur ein „Fancy 3D-Modell“. Für die Wohnungswirtschaft ist digitales Datenmanagement heute ein „Must-Have“ für die Finanzierung. Banken fordern zunehmend präzise Daten zur energetischen Qualität und erheben bei schlechten Energieklassen bereits Risikozuschläge von bis zu 0,9 % auf den Zinssatz.

Strategische Instandhaltung: Lebenszyklus statt Momentaufnahme

Die wissenschaftliche Basis für langfristige Entscheidungen lieferte Prof. Dr. Andrea Pelzeter (HWR Berlin). Sie revidierte eine alte Branchenweisheit: Nicht 80 %, sondern eher 50 % der Lebenszykluskosten fallen bereits in der Herstellungsphase an. Für Entscheider bedeutet dies: Es lohnt sich, initial mehr Geld in Qualität zu investieren, um die späteren Folgekosten drastisch zu senken. Dennoch warnte sie vor der „Technikfalle“ – komplexe TGA verursacht oft höhere Instandhaltungskosten, als sie an Energie einspart.

Wie man Sanierungsstaus radikal auflöst, demonstrierte Wolfgang Weinhold (DB Infrago) am Beispiel der Riedbahn. Das Modell der „Generalsanierung“ unter Totalsperrung verdichtete Arbeiten, die normalerweise 10 Jahre gedauert hätten, auf ein halbes Jahr. Auch wenn dies auf Wohngebäude nur bedingt übertragbar ist, zeigt es den Wert einer maximalen Gewerke-Parallelität und operativer Härte zur Qualitätssicherung.

Innovationen: Kreislaufwirtschaft und die „Kirchenbox“

Dass Nachhaltigkeit auch pragmatisch und modular funktionieren kann, bewies Johannes Krämer (Bistum Mainz) mit dem Konzept der „Kirchenbox“. Dieser Raum-im-Raum-Einbau ermöglicht es, große, schwer nutzbare Hallen ohne Eingriff in die Substanz für neue Zwecke zu erschließen – und das zu Kosten eines Mittelklassewagens.

Ergänzt wurde dieser praktische Ansatz durch Sophie Führer (ETH Zürich), die das Gebäude als Materiallager der Zukunft (Circular Economy) beschrieb. Innovationen auf Komponentenebene, wie intelligente Türzargen, könnten den Re-Use von Bauteilen massiv vereinfachen.

Grün ist kein Luxus, sondern Infrastruktur

Einen mahnenden Abschluss fand der Tag beim Thema Außenanlagen. Hartmut Balder (Institut für Stadtgrün) und Ralf Semmler machten deutlich, dass Stadtgrün das einzige Asset einer Immobilie ist, das über die Jahre an Wert gewinnt – sofern es kompetent gepflegt wird.

Doch Balder warnte vor unbedachten „Schwammstadt“-Konzepten: Ein unkontrolliert steigender Grundwasserspiegel kann die Statik alter Keller gefährden und paradoxerweise Bestandsbäume durch Staunässe abtöten. Grün muss daher ab „Phase Null“ als technische Infrastruktur mitgedacht werden.

15. Mainzer Immobilientag Partner und Sponsoren

Fazit für die Branche

Der 15. Mainzer Immobilientag hat gezeigt: Die Zeit der Pilotprojekte ist vorbei, wir müssen in die Fläche. Die wichtigsten Takeaways für Entscheider sind:

  1. Einfachheit gewinnt: Reduzieren Sie die Komplexität der Gebäudetechnik, um die Immobilie flexibel und wartungsarm zu halten.
  2. Daten sind Gold: Digitalisieren Sie Ihre operativen Prozesse nicht für das Reporting, sondern für die Betriebseffizienz – das ESG-Berichtswesen fällt dann quasi kostenlos mit ab.
  3. Partnerschaft statt Konfrontation: Integrierte Planungsmodelle (Design & Build) und kooperative Vertragsgestaltungen (wie bei PPP-Projekten) sind der Schlüssel, um die Risiken des Bauens im Bestand in den Griff zu bekommen.

Kristof Warda


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Turbo statt Trägheit: Wie wir die Milliarden-Investitionen auf die Straße bringen

Wie wir die Milliarden-Investitionen auf die Straße bringen
Wenn wir es nicht schaffen, die Realisierung von Projekten drastisch zu beschleunigen, wird das bereitgestellte Kapital durch Baupreissteigerungen und bürokratischen Leerlauf entwertet, bevor der erste Spatenstich erfolgt, warnt Holger Basten auf dem 15. Mainzer Immobilientag. Foto: Geisselbrecht-MIT 2025 https://geisselbrecht.biz

Holger Basten, Geschäftsführer des Landesbetriebs Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB), gilt in der Branche als „Urgestein“. In seinem Vortrag auf dem Mainzer Immobilientag verzichtete er auf Hochglanz-Bilder von Baustellen und legte stattdessen den Finger in die Wunde der deutschen Bauverwaltung: die Prozess- und Realisierungsgeschwindigkeit.

Warum das wichtig ist

Die öffentliche Hand ist mit Abstand der größte Bauherr in Deutschland – doch sie ist oft auch der langsamste. Der Vortrag von Holger Basten (LBB) auf dem 15. Mainzer Immobilientag ist für die Wohnungswirtschaft ein Signal von höchster Brisanz: In den kommenden Jahren fließen hunderte Milliarden Euro in die Infrastruktur, doch unser aktuelles Vergabesystem wirkt wie eine angezogene Handbremse.

Wenn wir es nicht schaffen, die Realisierung von Projekten drastisch zu beschleunigen, wird das bereitgestellte Kapital durch Baupreissteigerungen und bürokratischen Leerlauf entwertet, bevor der erste Spatenstich erfolgt. Für Entscheider in der Immobilienwelt bedeutet dies: Wir müssen weg von der kleinteiligen Einzelvergabe hin zu partnerschaftlichen, digitalen Modellen.

Bastens Analyse zeigt auf, dass „schneller bauen“ kein technisches Problem ist, sondern eine Frage von mutigen Prozessen und moderner Kooperation.

Das 500-Milliarden-Paket: Eine gewaltige Aufgabe

Die nackten Zahlen sind beeindruckend: Ein Sondervermögen von 500 Milliarden Euro soll zwischen 2026 und 2038 in den Bevölkerungsschutz, Verkehr, Energie, Bildung und das Bauen fließen. Allein für Rheinland-Pfalz bedeutet dies ein Volumen von etwa 4,8 Milliarden Euro, was jährlich rund 150 Millionen Euro zusätzliche Investitionen generiert. Davon fließen etwa 60 % direkt an die Kommunen.

Doch Basten warnt: Die reine Verfügbarkeit von Geld baut noch keine Häuser. Der LBB verwaltet bereits jetzt ein Portfolio von 2,9 Millionen Quadratmetern und stemmt Projekte im Wert von Milliarden – etwa für die Bundeswehr, die NATO oder die US-Streitkräfte. Die entscheidende Frage für jeden Entscheider lautet: Wie verhindern wir, dass diese Mittel in den Mühlen der Verwaltung zermahlen werden?

Der LBB verwaltet bereits jetzt ein Portfolio von 2,9 Millionen Quadratmetern und stemmt Projekte im Wert von Milliarden – etwa für die Bundeswehr, die NATO oder die US-Streitkräfte. Verdeutlicht Holger Basten, Geschäftsführer des Landesbetriebs Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB).Foto: Geisselbrecht-MIT 2025 https://geisselbrecht.biz

Die Fesseln des Vergaberechts

Eines der größten Hindernisse ist das starre öffentliche Vergaberecht. Ab einer Schwelle von 200.000 Euro für Planungsleistungen und 5,5 Millionen Euro für Bauleistungen muss europaweit ausgeschrieben werden. Das führt zu absurden Zeitverzögerungen: Ein digitales Verfahren zur Suche eines Planungsbüros dauert heute zwischen 6 und 9 Monaten, bevor überhaupt die erste Zeichnung erstellt wird. Grund dafür ist unter anderem ein 680 Seiten starkes Vergabehandbuch des Bundes.

Besonders kritisch sieht Basten die einzelgewerkweise Vergabe. Am Beispiel eines Laborneubaus verdeutlichte er den Irrsinn: 115 Einzelverfahren führten zu 115 Werkverträgen. Tritt in nur einem dieser Verträge eine Leistungsstörung auf, droht das gesamte Projekt zu kippen. Sein Fazit: Von diesen kleinteiligen Verfahren müssen wir dringend wegkommen.

Die „Pause“ als Produktivitätskiller

Basten identifizierte die internen Prüf- und Genehmigungsverfahren als zweiten großen Bremsklotz. Oft vergehen zwischen dem Vorentwurf und der eigentlichen Finanzierungszusage Jahre. In dieser Zeit bleibt die Planung liegen, Beteiligte wechseln und das Wissen verdunstet. Diese „Schleifen“, in denen ständig neu geprüft und eskaliert wird, kosten wertvolle Zeit, die wir angesichts des hohen Bedarfsdrucks nicht mehr haben.

Lichtblick: Digitale Kollaboration und integrierte Verträge

Wie es besser geht, zeigt das derzeit größte Projekt des LBB: Das US-Klinikum in Weilerbach mit einem Volumen von fast 1,4 Milliarden US-Dollar. Hier wurden keine 20 oder 30 Einzelverträge geschlossen. Stattdessen setzt man auf:

  • Ein integriertes Verfahren: Bauherr, Planer und Firmenkonsortium arbeiten unter einem einzigen, komplex verhandelten Vertrag zusammen.
  • Internes Eskalationsmanagement: Streitigkeiten werden nicht vor Gericht, sondern projektintern gelöst.
  • Voll digitalisierte Baustelle: Drohnenbefliegung für Abnahmen, digitale Materiallogistik und Apps für jeden Handwerker.

Dieses Projekt beweist, dass moderne Methoden wie die Modulbauweise oder funktionale Ausschreibungen (bei denen ein Generalunternehmer die Ausführungsplanung übernimmt) die Bauzeit massiv verkürzen können.

Strategie für Entscheider: 5 Punkte für mehr Tempo

Basten schloss seinen Impuls mit einer klaren Forderung an die Politik und die Branche:

  1. Vergabeprozesse anpassen: Weg von der Einzelvergabe bei Großprojekten.
  2. Interne Beschleunigung: Genehmigungsverfahren bei öffentlichen Auftraggebern straffen.
  3. Durchgängige Bearbeitung: Planung und Bau dürfen nicht durch jahrelange Entscheidungspausen unterbrochen werden.
  4. Neue Beschaffungsvarianten: Mietkauf, Leasing und ÖPP-Verfahren wieder verstärkt nutzen.
  5. Bessere Kollaboration: Angesichts des Fachkräftemangels müssen alle Partner digital und prozessual enger zusammenarbeiten.

Kernaussagen zum Mitnehmen

  • Riesige Investitionssummen: Bis 2038 stehen 500 Milliarden Euro Sondervermögen für Infrastruktur, Digitalisierung und Wohnen bereit.
  • Bürokratie-Stau: Allein das Finden eines Planungsbüros dauert aufgrund europaweiter Ausschreibungen und 680-seitiger Regelwerke oft 6 bis 9 Monate.
  • Vertrags-Wahnsinn: Ein mittleres Großprojekt (ca. 100 Mio. €) erfordert heute teils über 115 Einzelverfahren und Werkverträge – ein enormes Risiko für Bauablaufstörungen.
  • Eskalationsschleifen: Öffentliche Projekte hängen oft jahrelang in Prüf- und Genehmigungsschleifen fest, was zu langen Pausen zwischen Entwurf und Bau führt.
  • Erfolgsmodell Weilerbach: Das US-Klinikum (1,38 Mrd. USD) zeigt, wie es geht: Ein einziger Vertrag mit einem Konsortium, integrierte Planung und digitales Baustellenmanagement.
  • Lösungsansatz: Funktionale Ausschreibungen, Modulbauweise und eine „durchgängige Bearbeitung“ ohne Entscheidungspausen sind der Schlüssel zur Beschleunigung.

Kristof Warda


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Mehr als nur Rasenmähen: Grün als strategische Infrastruktur der Wohnungswirtschaft

Grün als strategische Infrastruktur der Wohnungswirtschaft
Prof. Dr. habil. Hartmut Balder, (Institut für Stadtgrün): Für Entscheider ist das Thema deshalb so brisant, weil falsche Planung beim Grün zu massiven Schäden an der Bausubstanz und den Leitungen führt, während richtig integriertes Grün die einzige Komponente einer Immobilie ist, die über die Jahre an Wert gewinnt. Foto: Geisselbrecht-MIT 2025 https://geisselbrecht.biz

Auf dem 15. Mainzer Immobilientag räumte Hartmut Balder, Leiter des Instituts für Stadtgrün, mit dem romantischen Bild des Stadtbaums auf. Sein Plädoyer war klar: Wer grün baut, muss grün managen – und zwar digital, kompetent und vor allem vorausschauend.

Warum das wichtig ist

Stadtgrün wird in der Wohnungswirtschaft oft noch als „kostspielige Dekoration“ oder reine Außenanlagen-Pflege missverstanden. Doch der Vortrag von Hartmut Balder (Institut für Stadtgrün) auf dem 15. Mainzer Immobilientag macht deutlich: Im Zeitalter von Klimaanpassungsgesetz und Schwammstadt-Konzepten ist die grüne Infrastruktur eine betriebswirtschaftliche Kernkomponente.

Für Entscheider ist das Thema deshalb so brisant, weil falsche Planung beim Grün zu massiven Schäden an der Bausubstanz und den Leitungen führt, während richtig integriertes Grün die einzige Komponente einer Immobilie ist, die über die Jahre an Wert gewinnt. Wer heute die Vernetzung von „Grau“ (Bauwerk), „Blau“ (Wasser) und „Grün“ (Pflanzen) ignoriert, riskiert nicht nur rechtliche Konflikte, sondern auch unvorhersehbare Instandhaltungskosten im Lebenszyklus.

Die „Phase Null“: Warum der Baum kein Anhängsel ist

Balder kritisierte scharf, dass in der aktuellen Baupraxis die „integrierte Planung“ oft beim Grün aufhört. Bäume werden in zu kleine Pflanzlöcher „gesteckt“, ohne dass das Wachstumspotenzial der nächsten 50 bis 100 Jahre bedacht wird. Die Folge: Nach 20 Jahren heben Wurzeln Gehwegplatten an, zerstören Abdichtungen oder dringen in Entwässerungsleitungen ein.

Für die Wohnungswirtschaft bedeutet das: Die Planung muss in „Phase Null“ beginnen. Grün muss als belastbare Infrastruktur begriffen werden, die denselben Stellenwert hat wie Strom- oder Wasserleitungen.

Chancen und die „dunkle Seite“ der Schwammstadt

Das Konzept der Schwammstadt – also Regenwasser nicht in die Kanalisation zu leiten, sondern vor Ort zu speichern und für Pflanzen zu nutzen – klingt theoretisch perfekt. Balder zeigte jedoch die Risiken auf:

  1. Baum-Stress: Nicht jeder Baum verträgt plötzliche Wassermassen. Platanen etwa wachsen auf trockenen Böden und können bei zu viel Wasser (z. B. durch gezielte Versickerung in Mulden) absterben.
  2. Grundwasser-Gefahr: In vielen Städten wurde der Grundwasserspiegel über Jahrzehnte künstlich abgesenkt. Wenn wir nun massiv entsiegeln und Wasser versickern lassen, steigt der Pegel wieder. Das kann dazu führen, dass plötzlich Wasser in Kellern steht, die seit 100 Jahren trocken waren.
  3. Schadstoffe: Regenwasser wäscht Schadstoffe von Dächern und Fassaden (z. B. Mikroplastik oder chemische Rückstände). Keiner weiß derzeit genau, wie diese Stoffe langfristig die Baumgesundheit oder die Qualität des Grundwassers beeinflussen.

Wertsteigerung statt technischem Verfall

Ein faszinierender Aspekt des Vortrags war der Vergleich zwischen Technik und Natur: Während technische Anlagen (TGA) ab dem Tag des Einbaus an Wert verlieren und verschleißen, ist ein Baum das einzige Element einer Immobilie, das bei richtiger Pflege über 100 Jahre einen Wertzuwachs generiert. Balder betonte jedoch, dass dieser Wertzuwachs kein Selbstläufer ist.

Er forderte eine kompetente Pflege im Lebenszyklusmodell. Zu oft werde in den „Großbaum“ investiert, aber die Wachstumsgrundlage (Bodenvolumen, Wasserführung) vergessen, sodass der Baum nach 20 Jahren als „Bonsai“ verkümmert und seine Funktion für das Mikroklima verliert.

Die Logistik-Lücke: Woher kommen die Millionen Bäume?

Politische Programme wie in Berlin (eine Million neue Straßenbäume) oder der EU-Plan für Milliarden Bäume bis 2030 klingen gut, stoßen aber auf eine reale Barriere: Es gibt nicht genug Baumschul-Kapazitäten und keinen Platz.

In den hochverdichteten Leitungszonen unserer Städte ist kaum noch Raum für Wurzeln. Balder mahnte an, dass wir erst den Boden „aufräumen“ müssen, bevor wir über großflächige Begrünung reden können.

Fazit für Entscheider

Für Wohnungsunternehmen bedeutet eine moderne Stadtentwicklung, dass Grün, Blau und Grau als Einheit gedacht werden müssen. Das erfordert:

  • Den Mut, technische Strukturen (Leitungen) anzupassen, um Platz für Wurzeln zu schaffen.
  • Die Abkehr von „Leuchtturmprojekten“ (wie überteuerten begrünten Bunkern), die nur mit extrem hohem digitalen Steuerungsaufwand überleben.
  • Einen Fokus auf robuste Lösungen, die auch in 100 Jahren noch funktionieren, ohne die Statik oder die Entwässerung des Gebäudes zu gefährden.

Kernaussagen zum Mitnehmen

  • Integrierte Planung fehlt: Stadtgrün wird oft erst am Ende der Planung „dazugequetscht“, statt es von Anfang an in Phase Null als Teil der Infrastruktur mitzudenken.
  • Wurzeln als Kostenfalle: Ungesteuertes Wurzelwachstum ist einer der teuersten Faktoren im urbanen Raum, da es Leitungen verstopft und Gebäude zerstören kann.
  • Risiko Schwammstadt: Das Versickern von Regenwasser (Schwammstadt-Konzept) kann den Grundwasserspiegel so weit anheben, dass Keller geflutet werden oder Altbäume absterben.
  • Wertzuwachs durch Pflege: Pflanzen sind das einzige Gewerk, das bei kompetenter Pflege im Lebenszyklus an Wert gewinnt – im Gegensatz zu Technik, die nur veraltet.
  • Biologische Risiken: Die Klimaerwärmung schleppt Krankheiten ein (z. B. Platanen-Sterben), die ganze Baumbestände innerhalb weniger Jahrzehnte vernichten können.
  • Datenmangel: Es fehlen Langzeitstudien zu Schadstoffeinträgen aus Baumaterialien (Mikroplastik) in die Baumscheiben und deren Wirkung auf das Grundwasser.

Kristof Warda


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