Neue Trinkwasserverordnung – Grenzwerte für Blei gesenkt

Der Bundesrat hat in seiner 1032. Sitzung am 31. März 2023 die zweite Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung beschlossen. Mit einer Vielzahl von Anpassungen nimmt sie die Änderungen der seit 2021 geltenden Europäischen Trinkwasserrichtlinie auf. Aus Sicht des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW) wird die neue Trinkwasserverordnung in vielen Punkten den Anforderungen der Branche an ein modernes Trinkwassermanagement gerecht.

Risikomanagement

Erstmals schreibt die Verordnung verpflichtende umfassende Regelungen zur Gefährdungsanalyse und Risikoabschätzung für die Wasserversorgung vom Rohwasser bis zur Entnahmearmatur bei den Verbrauchern und Verbraucherinnen fest. “Wir begrüßen den umfassenden risikobasierten Ansatz.

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Er ist seit vielen Jahren im DVGW-Regelwerk etabliert. Durch die neuen Regelungen der Trinkwasserverordnung wird sichergestellt, dass nun auch die Untersuchungspläne künftig passgenau auf die jeweilige Wasserversorgungsanlage ausgelegt werden können“, erklärt Berthold Niehues, Leiter Wasserversorgung beim DVGW.

Geänderte und neue Qualitätsparameter, auch die Grenzwerte für Blei

Parameterwerte wurden geändert. Zwei Beispiele: Der Grenzwert, den die Europäische Trinkwasserrichtlinie erstmals für Legionellen festlegt, unterscheidet sich vom deutschen Wert. Dies wird zu Änderungen im deutschen Trinkwasserrecht für den Bereich der Trinkwasser-Installationen führen. Der Grenzwert für Blei wird nochmals herabgesetzt, sowohl im Trinkwasser als auch in den verwendeten Materialien und Werkstoffen.

Zudem wird es ein Verbot von noch vorhandenen Bleileitungen geben. Bisher konnten Bleileitungen in der Versorgung belassen werden, solange der Grenzwert nicht überschritten wurde. Jetzt müssen die noch vorhandenen Bleileitungen innerhalb einer gewissen Frist alle stillgelegt oder ausgetauscht werden.

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Andere Parameter wurden neu eingeführten, auf die die Wasserversorgungsunternehmen das Trinkwasser untersuchen müssen, gehören beispielsweise PFAS. Diese Ewigkeitschemikalien werden nicht vollständig abgebaut. Sie reichern sich in der Umwelt und im Körper von Menschen und Tieren an und können dort zu toxikologischen Schäden führen.

Wasserversorger müssen PFAS gegebenenfalls mit hohem technischem Aufwand herausfiltern; manche Versorgungsunternehmen investieren jetzt schon zweistellige Millionenbeträge. Diese Kosten sind letztlich von den Verbrauchern und Verbraucherinnen zu tragen. Dazu erläutert Berthold Niehues: „End-of-Pipe-Ansätze sind definitiv keine Lösung. Die forcierte Aufbereitung des Trinkwassers würde das Problem nur einseitig auf die Wasserversorgung verlagern und ihr allein den Schwarzen Peter zuschieben. Stattdessen muss nun endlich eine europaweite oder besser weltweite Reglementierung für PFAS greifen.

Ihre Herstellung und Anwendung müssen auf wenige essenzielle Zwecke beschränkt sein. Ziel muss eine Vermeidung dieser Stoffe bereits an der Quelle der Verschmutzung sein. Diese Stoffe dürfen gar nicht erst in die Umwelt gelangen.“

Blei und Trinkwasser? Wo liegt das Problem?

Das Trinkwasser in älteren Häusern mit Wasserrohren aus Blei kann erhöhte Bleigehalte aufweisen und dadurch Ihre Gesundheit gefährden. Dies ist insbesondere der Fall, wenn das Wasser längere Zeit in Bleirohren gestanden hat (z. B. über Nacht). Auch unabhängig von einer möglichen Bleibelastung sollte man nach längerer Standzeit das erste Wasser aus der Leitung nicht für den menschlichen Gebrauch (Ernährung, Waschen) verwenden.

Gesundheitlich bedeutend ist vor allem die schleichende Belastung durch regelmäßige Aufnahme kleiner Bleimengen, die man nicht merkt. Sie beeinträchtigt die Blutbildung und Intelligenzentwicklung bei Ungeborenen, Säuglingen und Kleinkindern. Besonders empfindlich auf Blei reagiert das sich entwickelnde kindliche Nervensystem.

Beim Erwachsenen wird Blei ausgeschieden oder in den Knochen eingelagert. Es kann von dort aber während Phasen erhöhten Stoffwechsels (z. B. während der Schwangerschaft) wieder ins Blut gelangen. Dies erklärt, warum neben Ungeborenen und Kleinkindern auch junge Frauen und Schwangere besonders vor einer Aufnahme von Blei geschützt werden müssen.

In welchen Häusern können noch Bleirohre sein?

Häuser, die nach 1973 errichtet wurden, sind nicht betroffen. Seit dieser Zeit wurden in ganz Deutschland keine Bleirohre mehr verwendet. Praktisch frei von Bleirohren ist der gesamte süddeutsche Raum, weil dort schon über hundert Jahre keine Bleirohre mehr verlegt wurden.

Aber auch in den übrigen Gebieten Deutschlands sind längst nicht alle vor 1973 gebauten Häuser betroffen, weil auch dort früher häufig andere Materialien (z. B. Kupfer oder verzinkter Stahl) verwendet wurden.

Wie können Sie feststellen, ob die Trinkwasserrohre in Ihrem Haus noch aus Blei sind?

Hierzu gibt es mehrere Möglichkeiten:

  • DVGW-Hinweise zu den Abseckungs-Bleiparameter
  • Kontrolle der sichtbaren Leitungen, z. B. im Keller vor und hinter dem Wasserzähler (Bleileitungen sind im Gegensatz zu Kupfer- oder Stahlleitungen weicher. Sie lassen sich mit einem Messer leicht einritzen oder abschaben und erscheinen silbergrau.)
  • Hinzuziehen eines Fachbetriebes des Sanitär- und Heizungshandwerks
  • Messung des Bleigehalts im Wasser (vor der Probenentnahme sollte das Wasser etwa vier Stunden in der Leitung gestanden haben; reine Laborkosten ca. 15 €, bei Probenentnahme durch eine anerkannte Untersuchungsstelle ca. 50 bis 100 €).

Quelle: DVGW Red WA

Forum Leitungswasser erscheint in Kooperation mit der Initiative Schadenprävention und  der AVW Gruppe

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