Neue Richtlinie VDI 3819 Blatt 4 schlägt Standard vor, der die Gestaltung von Brandschutzplänen vereinheitlicht

Die Richtlinie kann auch zur Erstellung von Brandschutzplänen für Gebäude ohne Brandschutzkonzept angewendet werden. Die Empfehlungen der VDI 3819 Blatt 4 sind unabhängig von der Methode der Planerstellung und können sowohl bei der Handzeichnung, bei EDV-Zeichentools als auch bei der Ausgabe von Zeichnungen aus einem BIM-Werkzeug umgesetzt werden.

Neue Richtlinie VDI 3819 Blatt 4 schlägt Standard vor, der die Gestaltung von Brandschutzplänen vereinheitlicht (Bild: Rouven Selge).

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Die beschriebenen Anforderungen beziehen sich dabei auf einen fertigen Plan. Hierfür werden Mindestinhalte und -qualitäten in Leistungsphasen beschrieben, Gestaltungsempfehlungen gegeben und Grundlagen für ordnungsgemäße Planung, Errichtung und sicheren Gebäudebetrieb festgelegt.

Die Richtlinie bietet durch die Angaben von RGB-Werten zu den unterschiedlichen Schraffierungen die Möglichkeit einer systemunabhängigen Reproduzierbarkeit. Darüber hinaus gibt die VDI 3819 Blatt 4 anhand eines Musterhaus- Beispiels einen Brandschutzvisualisierungsplan.

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Herausgeber der Richtlinie VDI 3819 Blatt 4 „Brandschutz für Gebäude – Anforderungen an Brandschutzpläne“ ist die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG). Die Richtlinie erscheint im Dezember 2019 als Entwurf und kann zum Preis von EUR 101,80 beim Beuth Verlag (+49 30 2601-2260) bestellt werden. VDI-Mitglieder erhalten 10 Prozent Preisvorteil auf alle VDI-Richtlinien.

Onlinebestellungen sind unter www.beuth.de oder www.vdi.de/3819 möglich. Die Möglichkeit zur Mitgestaltung der Richtlinie durch Stellungnahmen bestehen durch Nutzung des elektronischen Einspruchsportals oder durch schriftliche Mitteilung an die herausgebende Gesellschaft (gbg@vdi.de)…

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