Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat einen Referentenentwurf zum Gesetz zur Förderung von Mieterstrom vorgelegt. Durch dieses Gesetz soll der Ausbau der Solarenergie auf Wohngebäuden verstärkt werden, indem auch Mieterstrom aus Solaranlagen eine Förderung nach dem EEG 2017 erhält. Solarstrom soll dazu künftig auch dann gefördert werden, wenn er ohne Nutzung des Netzes direkt an Letztverbraucher in ein Wohngebäude mit der Solaranlage geliefert und vom Mieter verbraucht wird. Der ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.V. begrüßt das Vorhaben des BMWi, einen wichtigen Impuls für die Energiewende im Gebäudesektor zu setzen, weist aber auf ein erhebliches Erweiterungspotenzial des vorgelegten Entwurfs hin. „Im Gebäudesektor gibt es ein enormes Potenzial zur Nutzung erneuerbarer Energien. Das Vorhaben des Bundeswirtschaftsministeriums ist also ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Doch darf dieser nicht zu kurz sein. Wir müssen Anlauf nehmen und nach vorne springen. Der aktuelle Entwurf ist zu wenig“, sagt Dr. Andreas Mattner, Präsident des ZIA.


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Mieterstrom ist wichtiger Bestandteil der Energiewende – steuerliche Hemmnisse abbauen, auch Quartierslösungen ermöglichen
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