Meldepflicht für neue oder erneuerte Messgeräte an Eichbehörden – KALO macht es für die Kunden kostenfrei

Neu installierte oder erneuerte Messgeräte von Kalt- und Warmwasser sowie Wärme unterliegen seit dem 1. Januar 2015 einer gesetzlichen Meldepflicht /// KALO übernimmt als derzeit einziger Messdienstleister die Meldung von Miet- oder Garantiewartungszählern, ohne Immobilienbesitzern, Wohnungseigentümergemeinschaften sowie Haus- und Immobilienverwaltern weitere Kosten zu berechnen.

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