Keine Steuernachteile bei fehlerhaften Rechnungen. Steuerberaterin Martina Dapper erklärt was zu tun ist.

Bislang lehnt die Finanzverwaltung den rückwirkenden Vorsteuerabzug aus fehlerhaften Rechnungen ab. Die Rechtsprechung vertritt in aktuellen Urteilen eine andere Position. Wie betroffene Unternehmen profitieren können.

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