„Vom 1. Juli an wird in Hessen wieder die Fehlbelegungsabgabe erhoben. Dies hatten sich viele hessische Kommunen ausdrücklich gewünscht. Damit wollen wir eine Fehlförderung im sozialen Mietwohnungsbau vermeiden. Die Mittel aus der Fehlbelegungsabgabe fließen zudem in den Bau dringend benötigter neuer Sozialwohnungen. Mit der Verordnung steht nun fest, welche hessischen Kommunen die Fehlbelegungsabgabe erheben werden“, kommentierte Stadtentwicklungsministerin Priska Hinz den Beschluss des Kabinetts


Lesezeit ca: Less than 1 min.
Hessen: Ab 1.Juli 2016 kann in 102 von 426 Kommunen die Fehlbelegungsabgabe eingeführt werden.
Kommentar
Unsere Fachzeitschriften kostenfrei per Mail
Machen Sie es wie die Profis: Wählen Sie aus, welche unserer Fachzeitschriften Sie erhalten möchten und empfangen Sie Fakten und Lösungen für die Wohnungswirtschaft direkt in Ihrem Mailpostfach.
Thank you!
You have successfully joined our subscriber list.
Lesen Sie die nächsten Artikel dieser Ausgabe
Lesen Sie Artikel zum selben Thema
Jahrestagung des Kompetenzzentrum Großsiedlungen in Halle/Saale – „Kleine“ Großsiedlungen in kleinen...
Am 11. Dezember 2025 fand im ehemaligen Capitol-Kino in Halle/Saale die...
Norddeutsche Bundesländer unterzeichnen Bremer Erklärung für mehr Tempo beim Bauen
Beim 3. Norddeutschen Wohngipfel in Bremen haben sich fünf Bundesländer auf...
Freiheit Emscher kann durchstarten – Land und EU unterstützen mit Millionen-Förderung
78 Millionen Euro für urbane Transformation im Ruhrgebiet: Staatssekretär Paul Höller...
Turbo statt Trägheit: Wie wir die Milliarden-Investitionen auf die Straße bringen
Holger Basten, Geschäftsführer des Landesbetriebs Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB), gilt in...
Mehr als nur Rasenmähen: Grün als strategische Infrastruktur der Wohnungswirtschaft
Auf dem 15. Mainzer Immobilientag räumte Hartmut Balder, Leiter des Instituts...
IoT-Trends 2026 in Kommunen – so kann Steuergeld gespart werden
In der intelligenten Vernetzung, Steuerung und Optimierung der Infrastruktur steckt viel...

