„Vom 1. Juli an wird in Hessen wieder die Fehlbelegungsabgabe erhoben. Dies hatten sich viele hessische Kommunen ausdrücklich gewünscht. Damit wollen wir eine Fehlförderung im sozialen Mietwohnungsbau vermeiden. Die Mittel aus der Fehlbelegungsabgabe fließen zudem in den Bau dringend benötigter neuer Sozialwohnungen. Mit der Verordnung steht nun fest, welche hessischen Kommunen die Fehlbelegungsabgabe erheben werden“, kommentierte Stadtentwicklungsministerin Priska Hinz den Beschluss des Kabinetts
Lesezeit ca: Less than 1 min.
Hessen: Ab 1.Juli 2016 kann in 102 von 426 Kommunen die Fehlbelegungsabgabe eingeführt werden.
Kommentar
Unsere Fachzeitschriften kostenfrei per Mail
Machen Sie es wie die Profis: Wählen Sie aus, welche unserer Fachzeitschriften Sie erhalten möchten und empfangen Sie Fakten und Lösungen für die Wohnungswirtschaft direkt in Ihrem Mailpostfach.
Thank you!
You have successfully joined our subscriber list.
Lesen Sie die nächsten Artikel dieser Ausgabe
Lesen Sie Artikel zum selben Thema
Erbbaurecht statt Vergesellschaftung: bezahlbare Mieten langfristig sichern
Die Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände ist aus Sicht des Deutschen Erbbaurechtsverbands der...
Lärm- und Vogelschutz für die Wohntürme Louise und Marie – ein...
Die spektakuläre, gebäudehohe Glaswand zwischen den beiden Wohntürmen Louise und Marie...
Wohnwetterkarte 2026: Wohnungsbedarf sinkt – Wohnraummangel bleibt bestehen
Zum achten Mal stellen der Projekt- und Gebietsentwickler BPD (Bouwfonds Immobilienentwicklung)...
Wernigerode: GWW setzt „Kunst am Bau“-Tradition mit drei internationalen Street-Art-Künstlern fort
„Wernigerode hat jetzt seinen „Banksy““, hieß es im März 2024 aus...
Lebendige Nachbarschaft in Kassel-Waldau – bunte Wandgemälde bauen Brücken
Die Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte | Wohnstadt (NHW) wertet ihr Quartier sichtbar...
BGH – Streetart-Fassadengemälde in einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
Der unter anderem für das Wohnungseigentumsrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs...

