Hessen: Ab 1.Juli 2016 kann in 102 von 426 Kommunen die Fehlbelegungsabgabe eingeführt werden.

„Vom 1. Juli an wird in Hessen wieder die Fehlbelegungsabgabe erhoben. Dies hatten sich viele hessische Kommunen ausdrücklich gewünscht. Damit wollen wir eine Fehlförderung im sozialen Mietwohnungsbau vermeiden. Die Mittel aus der Fehlbelegungsabgabe fließen zudem in den Bau dringend benötigter neuer Sozialwohnungen. Mit der Verordnung steht nun fest, welche hessischen Kommunen die Fehlbelegungsabgabe erheben werden“, kommentierte Stadtentwicklungsministerin Priska Hinz den Beschluss des Kabinetts

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