Der von den Ländern Hessen und Niedersachsen im Bundesrat eingebrachte Vorschlag zur Reform der Grundsteuer birgt Gefahren für Eigentümer und Mieter gleichermaßen. Kern des Reformvorschlags ist, dass künftig sogenannte „Kostenwerte“ für bebaute und unbebaute Grundstücke als Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer ermittelt werden. Für unbebaute Grundstücke sollen die aktuellen Bodenrichtwerte maßgeblich sein. Bei bebauten Grundstücken soll zusätzlich der Gebäudewert anhand pauschaler Baukostenansätze je m² Bruttogrundfläche bestimmt werden. Die pauschalen Kostenansätze sollen für die Baualtersklassen bis 1995, 1995 bis 2004 und ab 2005 alle 6 Jahre an die aktuelle Baukostenentwicklung angepasst werden.


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