Gebäudeenergiegesetz 2026: Was die Rückkehr von Öl- und Gasheizungen wirklich bedeutet

Die Bundesregierung hat Eckpunkte zur Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vorgelegt und damit eine politische Kehrtwende angedeutet: Der Einbau von Gas- und Ölheizungen soll wieder zulässig sein. Künftig sollen fossile Energieträger schrittweise durch klimafreundliche Alternativen wie Biogas, Bioöl oder grünen Wasserstoff „grüner“ werden.

Für die Bau- und Immobilienbranche ist diese Entscheidung jedoch kein Freifahrtschein für ein „Weiter so“. Im Gegenteil: Nach Einschätzung der Repräsentanz Transparente Gebäudehülle (RTG) gewinnt die energetische Sanierung von Gebäudehüllen deutlich an Bedeutung. „Mit dieser Entscheidung gewinnt die energiesparende Sanierung von Gebäudehüllen zusätzlich an Bedeutung“, betont Thomas Drinkuth, Leiter der RTG.

Der folgende Überblick zeigt, welche wirtschaftlichen, klimapolitischen und rechtlichen Konsequenzen eine langfristige Nutzung von Öl- und Gasheizungen hat – und welche Kosten sowie möglichen Strafzahlungen drohen.

Grüngasquote: Wie realistisch ist die Dekarbonisierung von Gas und Öl?

Kern der geplanten Reform ist eine steigende Beimischung klimafreundlicher Alternativen zu fossilen Brennstoffen. In der Praxis bedeutet das: Erdgas soll schrittweise durch Biogas oder synthetische Gase ergänzt werden, Heizöl durch Bioöl oder E-Fuels.

Doch hier liegt ein strukturelles Problem.
Der Anteil erneuerbarer Gase am deutschen Gasverbrauch liegt aktuell nur im niedrigen einstelligen Prozentbereich.
Grüner Wasserstoff ist bislang nur in sehr begrenzten Mengen verfügbar.
Der Ausbau von Produktionskapazitäten erfordert Investitionen in Milliardenhöhe und wird Jahre bis Jahrzehnte in Anspruch nehmen.

„Klimafreundliche Alternativen wie grüner Wasserstoff werden für verschiedene Industrieprozesse, etwa in der Glasherstellung, dringend benötigt“, erklärt Drinkuth. Werden diese knappen Ressourcen verstärkt im Wärmemarkt eingesetzt, droht ein Verteilungswettbewerb zwischen Industrie und Haushalten – mit entsprechend steigenden Preisen.

CO₂-Preis: Fossiles Heizen wird planmäßig teurer

Unabhängig von der politischen Zulässigkeit bleibt fossiles Heizen wirtschaftlich riskant. Der nationale CO₂-Preis auf Brennstoffe beträgt:
  • 2024: 45 Euro pro Tonne CO₂
  • 2025: 55 Euro pro Tonne CO₂
  • Ab 2026: Übergang in ein Zertifikatehandelssystem mit einem Preiskorridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne

Langfristig wird mit deutlich höheren Preisen gerechnet, da der europäische Emissionshandel für Gebäude und Verkehr (ETS 2) ab 2027 zusätzliche Marktmechanismen einführt.

Was bedeutet das konkret?

Ein durchschnittliches Einfamilienhaus mit einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh Erdgas verursacht rund 4 Tonnen CO₂ pro Jahr.

Bei einem CO₂-Preis von 55 Euro pro Tonne entstehen allein dadurch rund 220 Euro zusätzliche Heizkosten jährlich – Tendenz steigend. Bei 100 Euro pro Tonne wären es bereits 400 Euro Mehrkosten pro Jahr.

Hinzu kommen die höheren Herstellungskosten für beigemischte grüne Gase oder Öle, die deutlich über dem Preis fossiler Brennstoffe liegen.

Die Botschaft ist klar: Selbst wenn Gas- und Ölheizungen wieder eingebaut werden dürfen, wird ihr Betrieb wirtschaftlich zunehmend belastet.

EU-Klimaziele: Milliardenrisiko für Deutschland

Ein weiterer Aspekt ist die europäische Klimapolitik. Deutschland ist an verbindliche EU-Klimaziele gebunden. Werden diese im Gebäudesektor verfehlt, drohen Strafzahlungen im Rahmen der sogenannten Lastenteilungsverordnung (Effort Sharing Regulation).

Die möglichen Strafzahlungen bewegen sich nach Schätzungen in Milliardenhöhe. Zwar werden diese Beträge vom Staat getragen, mittelbar treffen sie jedoch Steuerzahler und Wirtschaft.

Der Gebäudesektor gilt seit Jahren als Problemfeld: Mehrfach wurden die jährlichen Emissionsziele überschritten. Ohne eine deutliche Reduktion des Energieverbrauchs droht sich diese Entwicklung fortzusetzen.

Hier setzt die RTG an: Wenn fossile Energieträger länger genutzt werden, müsse der Energiebedarf der Gebäude deutlich sinken. Andernfalls sei das Klimaziel kaum erreichbar.

Energetische Sanierung: Der entscheidende Hebel

Im Mittelpunkt steht daher die energetische Qualität der Gebäudehülle – also von Fenstern, Fassaden, Dachflächen und Sonnenschutzsystemen.

Eine verbesserte Gebäudehülle reduziert den Energiebedarf um 20 bis 50 Prozent – je nach Ausgangszustand. Besonders ineffiziente Bestandsgebäude bieten enormes Einsparpotenzial.

„Wer weiterhin mit Gas oder Öl heizt, sollte den Verbrauch nach Kräften begrenzen“, empfiehlt Drinkuth. Gerade bei Gebäuden mit hohem Energieverbrauch sei ein zügiger Sanierungseinstieg sinnvoll – unabhängig vom Energieträger.

Allerdings liegt die Sanierungsrate in Deutschland seit Jahren bei rund einem Prozent pro Jahr – deutlich zu niedrig, um die Klimaziele zu erreichen. Die RTG fordert daher verbesserte Förderbedingungen, da die bestehenden Programme für viele Haushalte keinen ausreichenden Investitionsanreiz bieten.

EU-Gebäuderichtlinie (EPBD): Mehr Druck im Nichtwohngebäudebereich

Zusätzliche Impulse kommen aus Brüssel. Die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie (Energy Performance of Buildings Directive, EPBD) verpflichtet die Mitgliedstaaten, den Energieverbrauch im Gebäudebestand schrittweise zu senken.

Nach aktuellem Stand gilt:
  • Die energetisch schlechtesten Nichtwohngebäude müssen in den kommenden Jahren saniert werden.
  • Öffentliche Gebäude wie Schulen, Büro- oder Gewerbeimmobilien stehen besonders im Fokus.
  • Für private Haushalte entstehen vorerst keine unmittelbaren Sanierungspflichten.

Die CDU hat auf ihrem Parteitag beschlossen, die Richtlinie zügig in deutsches Recht umzusetzen.

„Die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie tut Verbrauchern nicht weh, schafft aber bessere Rahmenbedingungen für Energiesanierungen im Bestand“, bewertet die RTG.

Damit verschiebt sich der Schwerpunkt stärker auf staatliche Verantwortung und auf die Verbesserung von Beratungs- und Förderstrukturen.

Was passiert bei Verstößen gegen das GEG?

Das Gebäudeenergiegesetz enthält bereits heute Bußgeldregelungen. Wer beispielsweise:
  • vorgeschriebene Effizienzstandards nicht einhält,
  • eine gesetzlich geforderte Heizungsprüfung unterlässt oder
  • Nachweispflichten verletzt, muss mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro rechnen.

Kommt es künftig zu verbindlichen Grüngasquoten, könnten auch Verstöße gegen Nachweis- oder Dokumentationspflichten sanktioniert werden. Die konkrete Ausgestaltung bleibt abzuwarten.

Für Eigentümer bedeutet das: Die rechtliche Komplexität steigt – und damit auch das Risiko formaler Fehler.

Fazit: Fossile Heizungen bleiben erlaubt – aber nicht risikofrei

Die geplante Reform des Gebäudeenergiegesetzes erlaubt künftig wieder den Einbau von Gas- und Ölheizungen. Doch wirtschaftlich und klimapolitisch bleibt fossiles Heizen ein Auslaufmodell.

  • Der CO₂-Preis verteuert den Betrieb planmäßig.
  • Grüngase sind knapp und teuer.
  • EU-Vorgaben erhöhen den politischen Druck.
  • Mögliche Milliardenstrafen bei Zielverfehlung belasten langfristig den Staatshaushalt.

Die energetische Sanierung der Gebäudehülle wird damit zum entscheidenden Faktor – unabhängig vom gewählten Energieträger.

Wer heute investiert, senkt nicht nur seinen Energieverbrauch um bis zu 50 Prozent, sondern reduziert auch langfristige Preis- und Regulierungsrisiken.

Die politische Debatte um Heizsysteme darf daher nicht isoliert geführt werden. Entscheidend bleibt die Frage, wie schnell es gelingt, den Energiebedarf im Gebäudebestand strukturell zu senken. Denn nur so lassen sich Klimaziele, Versorgungssicherheit und wirtschaftliche Stabilität miteinander vereinbaren.

Gerd Warda

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