„Wenn ein Mitglied einer Wohnungsgenossenschaft sich in einer Privatinsolvenz befindet, ist es nun besser vor der Kündigung seiner Genossenschaftsmitgliedschaft und damit vor dem Verlust der Wohnung geschützt“, erklärte Axel Gedaschko, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, zum Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte (Zweite Insolvenzrechtsreform), das am vergangenen Freitag den Bundesrat passiert hat.


Lesezeit ca: Less than 1 min.
GdW begrüßt besseren Schutz für Mitglieder von Wohnungsgenossenschaften
Lesen Sie die nächsten Artikel dieser Ausgabe
Vorheriger Artikel
Nächster Artikel
Lesen Sie Artikel zum selben Thema
Ungewollt vom Energieversorger gekündigt – was sagt die Rechtslage
Verbraucherzentrale Niedersachsen informiert
Der Energieanbieter will den Vertrag beenden, obwohl kein Wechsel...
Die Tücken des Baurechts – Einige Urteile zu einem überaus heiklen...
Das Baurecht hat es mit vielen Fallkonstellationen zu tun. Das Spektrum...
Baurechtsreport 2025 offenbart Schwächen der technischen Gebäudeausrüstung
Notstromanlagen, die im Ernstfall sicherheitsrelevante Einrichtungen wie Brandmelde- und Feuerlöschanlagen oder...
BGH: keine Höhenbegrenzung für Bambushecke
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 28. März 2025 (Az.: V...
Falsche Selbstauskunft, Ladesäule hat Vorrang, Fliesen durchbohren?… etc.. – Vier neue...
Der LBS Infodienst Recht & Steuern wird von den Landesbausparkassen herausgegeben...
Wohnungs- und Immobilienwirtschaft warnt vor falschen Weichenstellungen beim Glasfaserausbau
Haus & Grund, GdW und BFW fordern praxisgerechte Anpassungen bei der...