„Wenn ein Mitglied einer Wohnungsgenossenschaft sich in einer Privatinsolvenz befindet, ist es nun besser vor der Kündigung seiner Genossenschaftsmitgliedschaft und damit vor dem Verlust der Wohnung geschützt“, erklärte Axel Gedaschko, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, zum Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte (Zweite Insolvenzrechtsreform), das am vergangenen Freitag den Bundesrat passiert hat.
Lesezeit ca: Less than 1 min.
GdW begrüßt besseren Schutz für Mitglieder von Wohnungsgenossenschaften
Lesen Sie die nächsten Artikel dieser Ausgabe
Vorheriger Artikel
Nächster Artikel
Lesen Sie Artikel zum selben Thema
Von Fouls und Volltreffern im Mietrecht: Was dürfen Fußballfans während der...
In jeder Nachbarschaft sind sie zurzeit zu finden: Bunte Fahnen, Wimpel...
Deutscher Bauherrenpreis 2024: Die Nominierten stehen fest
Die Nominierten beim Deutschen Bauherrenpreis 2024 stehen fest. Insgesamt 30 Wohnungsbauprojekte...
AG Bad Iburg: kein Anspruch auf Betriebskostenabrechnung
Kein Anspruch auf Betriebskostenabrechnung, das hat das AG Bad Iburg mit...
Betriebskosten – Rund 1 Million Rechtsberatungen pro Jahr
Der Rechtsberatungsbedarf der Mieterinnen und Mieter war auch im Jahr 2023...
Rechtsgutachten zu Fernwärme-Anschluss- und Benutzungszwang
Im Auftrag des Bundesverband Wärmepumpe hat sich die auf Energierecht spezialisierte...
Recht Wohnungseigentümergemeinschaften – Fast wie verheiratet
Urteile zu Freud und Leid in Wohnungseigentümergemeinschaften „Drum prüfe, wer sich...