Immobilienanzeigen müssen künftig Informationen zum energetischen Zustand des inserierten Gebäudes enthalten: Ab 1. Mai 2014 ist die Veröffentlichung bestimmter Angaben aus dem Energieausweis Pflicht. Darauf weist die Deutsche Energie-Agentur (dena) hin. Die Regelung ist Teil der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2014), die ab Mai in Kraft tritt.


Lesezeit ca: Less than 1 min.
Für Vermieter und Verkäufer wird die Nennung von Kennzahlen aus dem Energieausweis Pflicht.
Lesen Sie die nächsten Artikel dieser Ausgabe
Vorheriger Artikel
Nächster Artikel
Lesen Sie Artikel zum selben Thema
Bauliche Veränderungen nur nach WEG-Beschluss
Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer dürfen bauliche Veränderungen am gemeinschaftlichen Eigentum nur vornehmen,...
Private Vermieter – Umfrage zeigt Wissenslücken rund um den Energieausweis
Eine aktuelle Marktumfrage von Techem offenbart signifikante Informationsdefizite rund um den...
BGH: Rückforderung überzahlter Miete, wenn der Mieter Bürgergeld bezieht – Anspruchsübergang...
Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs...
Deutschlands beste Vermieter beim Benchmark Event ausgezeichnet
Die HWG Hallesche Wohnungsgesellschaft mbH gehörte zu den großen Gewinnern des...
Energieeffiziente Gebäude sind der Schlüssel für Klimaschutz und soziale Stabilität
Eine breite Allianz aus Branchen-, Verbraucher- und Fachorganisationen forderte die Verhandelnden...
Sinnhafte Investitionssteuerung bei Wohnungsgenossenschaften im Lichte der aktuellen Herausforderungen
Dipl. Kfm. Franz-Bernd Große-Wilde MRICS, Vorstandsvorsitzender Spar- und Bauverein eG Dortmund
Die...