Brandschutzvorschriften und -regeln in Wohngebäuden werden von Bewohnern und Hausverwaltung häufig nicht konsequent umgesetzt, stellen Sachverständige von DEKRA fest. Fluchtwege sind oft verstellt, Brandschutztüren unterkeilt oder festgebunden, obwohl sie geschlossen sein sollten.
Es ist ein häufiges Bild in Mehrfamilienhäusern, Hochhäusern und Wohnanlagen: Die Brandschutztür zwischen Tiefgarage und Wohngebäude ist nicht wie vorgeschrieben geschlossen, sondern wird mit einem Holzkeil offengehalten. „Dieses Verhalten kann für alle Bewohner des Gebäudes lebensgefährlich werden“, sagt Bernhard Schuhmacher, Brandschutz-Sachverständiger bei Dekra. „Bei einem Feuer in der Tiefgarage können sich die Rauchgase über das Treppenhaus ausbreiten und die Bewohner vergiften. Zudem werden damit auch die Fluchtwege verraucht.“ Sind Brand- und Rauchschutztüren nicht geschlossen, erhält zudem ein Feuer – egal, wo es ausbricht – zusätzliche Nahrung durch die Sauerstoffzufuhr.
Dekra Sachverständige wie Schuhmacher stellen bei Brandschutzbegehungen immer wieder einen nachlässigen Umgang mit Brandschutzvorschriften und -einrichtungen fest. Ein häufiger Fehler ist es, Fluchttüren zu verstellen oder gar mit einem Schlüssel abzuschließen, beobachtet Brandschutzexperte Schuhmacher. Der Fluchtweg wird dann bei einem Feuer zur Todesfalle. Fluchttüren müssen im Panikfall grundsätzlich ohne Schlüssel von innen nach außen zu öffnen sein. Das gleiche gilt für Türen zu Tiefgaragen und Hauseingangstüren. Hausordnungen, nach denen diese Tür nachts mit einem Schlüssel abgeschlossen werden muss, sind unzulässig.
Zudem werden Flure oder Außentreppen, die als Fluchtwege dienen, häufig als Abstellfläche für Fahrräder, Blumenvasen oder Schränke missbraucht. In Treppenhäusern und auf Gemeinschaftsflächen, auch dort wo es niemanden stört, dürfen keine brennbaren Gegenstände gelagert werden, beispielsweise Kinderwägen. Diese so genannten zusätzlichen „Brandlasten“ können, wenn sie Feuer fangen, den wichtigsten Fluchtweg…