Dass Grillfeste in der Nachbarschaft bisweilen für Unmut sorgen ist hinlänglich bekannt. Selten führen sie jedoch dazu, dass gleich mehrere Häuser abbrennen, wie in dem vor einiger Zeit vom OLG Hamm entschiedenen Fall (OLG Hamm, Urteil vom 18.04.2013, Az.: I-24 U 113/12, 24 U 113/12).
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Feuer durch Elektroinstallationen: Von der Störereigenschaft des Nachbarn (OLG Hamm vom 18.04.2013) Was nun Herr Senk?
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