ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme – Der Bericht enthält klare Forderungen und Maßnahmen – jetzt ist die Regierung am Zug

Die ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme hat am 31. November nach intensiver Arbeit und unter hohem Zeitdruck ihre Ergebnisse vorgelegt. „Der Kommissionsbericht enthält klare Forderungen und Maßnahmen, um das bisher bestehende Dilemma der Nichtbezahlbarkeit explodierender Energiekosten aufzuheben.

Dabei sind zahlreiche Verbesserungsvorschläge enthalten, um den Kostenanstieg durch staatliche Zuschüsse zu begrenzen und das Vermieter- Mieter-Dilemma in Bezug auf die Wohnnebenkosten zu überwinden. Die Regierung ist jetzt am Zug, die vorgeschlagenen Maßnahmen schnellstmöglich zum Wohle von Haushalten und Unternehmen umzusetzen“, sagt Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, der als Mitglied der Gaskommission die Empfehlungen mit erarbeitet hat.

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Mieterhaushalte, die mit Gas oder gasbasierter Fernwärme versorgt werden, sollen nach Empfehlung der Kommission zunächst zügig im Dezember finanziell entlastet werden, indem die dann fällige monatliche Abschlagszahlung an den Energieversorger auf Basis des Septemberbetrags vom Staat übernommen wird. Ab 1. März bis mindestens 30. April 2024 soll dann die Gaspreisbremse greifen, mit der 80 Prozent der monatlichen Gaskosten der Haushalte bei einem Preis von 12 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden.

Auch für Mieter und Vermieter beziehungsweise Wohnungsunternehmen mit Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen soll die Gaspreisbremse gelten. Für Wohnungsunternehmen, die für ihre Mieter die stark gestiegenen Energiekosten derzeit aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten übernehmen, ist in den Kommissionsempfehlungen ein Härtefallfonds mit zinslosen Krediten vorgesehen.

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Vorgesehener Härtefallfonds für Mieter und Vermieter ist ein zentral wichtiger Baustein zur Abfederung der Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2022 zugunsten von stark belasteten Hauhalten, die ansonsten nicht ausreichend entlastet worden wären…

Aufgrund des enormen Zeitdrucks, unter dem die Kommission arbeiten musste, bietet die staatliche Übernahme des Dezemberabschlags eine schnell wirksame finanzielle Entlastung. Hier hat die Regierung in den vergangenen sechs Monaten viel Zeit verstreichen lassen. Darüber hinaus bietet bei Inkrafttreten der Gaspreisbremse im März 2023 der Anteil von 20 Prozent der Gaskosten, der zum vertraglich vereinbarten Arbeitspreis zu zahlen ist, einen deutlichen Anreiz zum Energiesparen, was in der aktuellen Lage dringend geboten ist.

Der vorgesehene Härtefallfonds für Mieter und Vermieter ist ein zentral wichtiger Baustein zur Abfederung der Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2022 zugunsten von stark belasteten Hauhalten, die ansonsten nicht ausreichend entlastet worden wären. Der Härtefallfonds kann auch individuell von denjenigen Haushalten in Anspruch genommen werden, die andere Energieträger nutzen. „Damit die sozial orientierten Wohnungsunternehmen ihren Mietern im Falle einer notwendigen Übernahme der Energiekosten aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten auch weiterhin unter die Arme greifen können, muss die Regierung den hierfür vorgesehenen Härtefallfonds so ausgestalten, dass er beihilferechtlich funktioniert“, sagt Gedaschko.

Zudem müssen für das in den Kommissionsempfehlungen vorgesehene Kündigungsmoratorium zugunsten von Haushalten, die glaubhaft belegen ihre Energiekosten nicht fristgerecht zahlen zu können, für die betroffenen Wohnungsunternehmen ebenfalls Mittel aus dem Härtefallfonds abgerufen werden können. Ansonsten können viele sozial orientierten Wohnungsunternehmen solche finanziellen Ausfälle nicht stemmen…

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