Der EuGH hat mit Urteil vom 16.10.2014 (Rs. C‑100/13) entschieden, dass die nationale Praxis, nach der Bauprodukte über sog. Bauregellisten zusätzliche nationale Genehmigungen haben müssen, gegen die europäischen Regeln des freien Waren-verkehrs verstößt, wenn sie bereits über ein CE-Zeichen verfügen und in anderen Mitgliedstaaten rechtmäßig vermarktet werden.


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EuGH – Zusätzliche nationale Anforderungen an Bauprodukte mit CE-Kennzeichnung unzulässig. Was bedeutet dies für die Immobilienwirtschaft, Herr Kaiser?
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