Der EuGH hat mit Urteil vom 16.10.2014 (Rs. C‑100/13) entschieden, dass die nationale Praxis, nach der Bauprodukte über sog. Bauregellisten zusätzliche nationale Genehmigungen haben müssen, gegen die europäischen Regeln des freien Waren-verkehrs verstößt, wenn sie bereits über ein CE-Zeichen verfügen und in anderen Mitgliedstaaten rechtmäßig vermarktet werden.
Lesezeit ca: Less than 1 min.
EuGH – Zusätzliche nationale Anforderungen an Bauprodukte mit CE-Kennzeichnung unzulässig. Was bedeutet dies für die Immobilienwirtschaft, Herr Kaiser?
Lesen Sie die nächsten Artikel dieser Ausgabe
Lesen Sie Artikel zum selben Thema
Von Fouls und Volltreffern im Mietrecht: Was dürfen Fußballfans während der...
In jeder Nachbarschaft sind sie zurzeit zu finden: Bunte Fahnen, Wimpel...
EID tagt in Berchtesgaden: Mietrecht – Partner im Gespräch
Vom 24. bis 26. April 2024 lud der eid Evangelischer Immobilienverband...
AG Bad Iburg: kein Anspruch auf Betriebskostenabrechnung
Kein Anspruch auf Betriebskostenabrechnung, das hat das AG Bad Iburg mit...
Betriebskosten – Rund 1 Million Rechtsberatungen pro Jahr
Der Rechtsberatungsbedarf der Mieterinnen und Mieter war auch im Jahr 2023...
Rechtsgutachten zu Fernwärme-Anschluss- und Benutzungszwang
Im Auftrag des Bundesverband Wärmepumpe hat sich die auf Energierecht spezialisierte...
Recht Wohnungseigentümergemeinschaften – Fast wie verheiratet
Urteile zu Freud und Leid in Wohnungseigentümergemeinschaften „Drum prüfe, wer sich...