Der EuGH hat mit Urteil vom 16.10.2014 (Rs. C‑100/13) entschieden, dass die nationale Praxis, nach der Bauprodukte über sog. Bauregellisten zusätzliche nationale Genehmigungen haben müssen, gegen die europäischen Regeln des freien Waren-verkehrs verstößt, wenn sie bereits über ein CE-Zeichen verfügen und in anderen Mitgliedstaaten rechtmäßig vermarktet werden.


Lesezeit ca: Less than 1 min.
EuGH – Zusätzliche nationale Anforderungen an Bauprodukte mit CE-Kennzeichnung unzulässig. Was bedeutet dies für die Immobilienwirtschaft, Herr Kaiser?
Kommentar
Unsere Fachzeitschriften kostenfrei per Mail
Machen Sie es wie die Profis: Wählen Sie aus, welche unserer Fachzeitschriften Sie erhalten möchten und empfangen Sie Fakten und Lösungen für die Wohnungswirtschaft direkt in Ihrem Mailpostfach.
Thank you!
You have successfully joined our subscriber list.
Lesen Sie die nächsten Artikel dieser Ausgabe
Lesen Sie Artikel zum selben Thema
Werkzeug, kein Zaubermittel
Die Künstliche Intelligenz durchdringt alle Lebensbereiche. Die Bauund Immobilienwirtschaft übt sich...
Vier neue Urteile rund ums Wohnen, Bauen und Finanzieren
Fledermäuse, WEG- Kostenverteilungsschlüssel, TV-Sendung baut mit um, Eigenbedarf für „Privatmuseum und...
LSG Sachsen-Anhalt zur Auskunftspflicht des Vermieters gegenüber Jobcenter bei Betriebskosten
Die Auskunftspflicht des Vermieters nach§ 60 Abs 1, Abs 2 S...
Stellplatz mitvermietet und andere Urteile rund ums Wohnen
Der LBS Infodienst Recht & Steuern wird von den Landesbausparkassen herausgegeben...
Neue Grundsteuer: Verbände zweifeln an Bodenrichtwerten und fiktiven Mieten – Klage
Die Debatte um die Reform der Grundsteuer in Deutschland hat eine...
Einfach unterirdisch – Streitfälle um Erdboden, Leitungsverlegung und Baugruben
Bauarbeiten streben nicht immer nur in die Höhe, sondern zwangsläufig auch...

