Enttäuschende Nachricht aus Berlin – Keine Abstimmung im Bundesrat über die Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung

Die Agenda für die Bundesratssitzung am 17. September 2021 – die letzte Sitzung vor der Bundestagswahl – ist veröffentlicht. Den Punkt zur „Verordnung über die Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung“ sucht man vergebens. Er wurde gestrichen, die Zustimmung des Bundesrats zur Novellierung der Heizkostenverordnung vertagt.

Durch die Änderung der Heizkostenverordnung soll die europäische Energieeffizienz-Richtlinie, EED, in nationales Recht umgesetzt werden. Ziel der EED ist es, weitere Energieeinsparpotenziale im Gebäudesektor zu heben und damit auf den Klimaschutz einzuzahlen. Die EED sollte bereits zum 25. Oktober 2020 in deutsches Recht umgesetzt werden.

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KALO-Geschäftsführer Dr. Dirk Then: „Wir bedauern es sehr, dass die Entscheidung über die novellierte Heizkostenverordnung vertagt wurde. Das führt zur Verunsicherung in der Branche – und das auf Kosten des Klimaschutzes. Denn je schneller Wohnungsunternehmen, Verwalter und Privateigentümer funkauslesbare Technologie einsetzen und ihren Bewohnern die unterjährige Verbrauchsinformation, UVI, anbieten, desto eher können die in der EED formulierten Einsparziele erreicht werden.“

Unabhängig vom konkreten Umsetzungszeitpunkt der EED in nationales Recht, bleibt die in der EED gesetzte Frist: Bis Ende 2026 müssen alle Mehrparteienhäuser vollständig mit fernauslesbarer Verbrauchsmessgeräten ausgestattet sein…

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