die überarbeitete Elektroschrottrichtlinie vor, die jetzt in Kraft getreten ist und von den Mitgliedstaaten bis zum 14. Februar 2014 in nationales Recht umgesetzt werden muss. Künftig sollen 45 Prozent des Durchschnittsgewichts aller im Land verkauften Elektroneugeräte zurückge- Sammelziel nommen werden. Derzeit sind vier Kilogramm pro Bürger und Jahr vorgeschrieben. Ab 2019 erhöht sich das Sammelziel weiter.


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