Ein zahnloser Tiger: Änderung der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung

Das Bundeskabinett hat eine Novelle der 1. BImSchV beschlossen, um die Feinstaubbelastung aus Kleinfeuerungsanlagen zu reduzieren. Für Holzheizungen, Kaminöfen und kleinere Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe sollen künftig strengere Umweltauflagen gelten. Mit der Novelle zur 1. BImSchV will man die Grenzwerte für die Schadstoffemission von kleinen und mittleren Feuerungsanlagen festlegen.

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