Im Mittelalter bezeichnete man mit Dominium das Eigentum mehrerer Herrschaften und Güter, die das Vermögen der Herrschaft bildeten. Verwaltet wurde ein Dominium zentral von einem Beamten, der meist mit Regent bezeichnet wurde. Nach dem Allgemeinen preußischen Landrecht gab es mehrere Eigentumsformen. Neben dem Volleigentum das Obereigentum (dominium directum) und das Unter- oder nutzbare Eigentum (dominium utile). Der Baukomplex „Dominium Köln“ ist demnach ein „dominium directum“ der Generali Deutschland Immobilien GmbH.


Kommentar
Unsere Fachzeitschriften kostenfrei per Mail
Machen Sie es wie die Profis: Wählen Sie aus, welche unserer Fachzeitschriften Sie erhalten möchten und empfangen Sie Fakten und Lösungen für die Wohnungswirtschaft direkt in Ihrem Mailpostfach.
Thank you!
You have successfully joined our subscriber list.
Lesen Sie die nächsten Artikel dieser Ausgabe
Lesen Sie Artikel zum selben Thema
PropTech als Schlüssel zur Transformation des Gebäudebestands
Einordnung von Orla Nolan, Blackprint, zur Startup-Session auf der HEIKOM 2025
Gleich...
KI-Regelung für Bestandsheizungen – Wie Sensaru Heizungsanlagen in drei Schritten digitalisiert...
Hier das Wichtigste auf einen Blick
Herausforderungen: Viele Heizungen, wenig Daten
In ihrem...
Deutscher Bauherrenpreis 2026 – Auslobung gestartet
Der Deutsche Bauherrenpreis geht in die nächste Runde: Die Bewerbung für...
Nutzen und Grenzen der Symptomtheorie des BGH
Fast alle privaten Bauherren sind bautechnische Laien. Damit diese ihre Ansprüche...
Vom Zamwachsen, Zambleiben und Zamgarteln
Spätestens mit der vierten Säule im geförderten Wohnbau – der sozialen...
Pluspunkte Ausgabe 2-2025
Wohnungssuche leicht gemacht
Mit dem Wiener Start-up Lystio rund um die Gründer...

