Bisher war es für Errichter nicht einfach, die Zusammenhänge der Norm DIN VDE 0833-3 „Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall“ und der Richtlinien VdS 2311 „Planung und Einbau von Einbruchmeldeanlagen“ klar zu bestimmen. Beispielsweise werden in der DIN-Norm insgesamt vier Sicherheitsgrade beschrieben, die sich in den VdS-Klassifizierungen A, B und C widerspiegeln.
So decken Anlagen der VdS-Klasse A den Grad 1 sowie die wesentlichen Anforderungen von Grad 2 der DIN-Norm ab. Innerhalb dieses Rahmens bietet die VdS-Klassifizierung – im Gegensatz zur Norm – gleichzeitig ausreichend Spielraum für vernünftige individuelle Anpassungen („zulässige Abweichungen“).