Betriebskostenabrechnung: Auch fiktive Kosten sind zulässig – drei Schritte, wie man es richtig macht

Laut Urteil des Bundesgerichtshofs dürfen Vermieter auch eigene Sach- und Arbeitsleistungen in der Betriebskostenabrechnung ansetzen. Dabei müssen sie strenge Spielregeln befolgen. Wie Vermieter am besten vorgehen und den Zuspruch der Mieter finden, hier die drei Schritte. Schnell sorgt die Betriebskostenabrechnung für Streit zwischen Vermieter und Mieter.

Das Konfliktpotenzial wächst: Angesichts stark steigender Energiepreise reichen die Nebenkosten-Vorauszahlungen kaum aus, um die angefallenen Kosten zu decken. Immer mehr Mieter werden in der Betriebskostenabrechnung mit erheblichen Nachzahlungen belastet. Umso kritischer prüfen sie, ob der Vermieter alle Positionen ordnungsgemäß abgerechnet hat.

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