Unter dem Begriff „Balkon“ wird eine Plattform an einem Gebäude, die über der Geländeoberfläche angebracht ist und aus dem Baukörper hinausragt, verstanden. Ein Balkon muss immer aus sicherheits- und baurechtlichen Gründen von einer Brüstung oder einem dafür geeigneten Geländer eingefasst sein. Das Wort geht auf das italienische Wort „balcone“ zurück, das seinerseits auf das althochdeutsche „balko“ (Balken).


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