Ausschluss der Verwalter aus elektronischen Grundbuchverfahren ist verfassungswidrig

Ein Gutachten des renommierten Rechtsprofessors Rüdiger Zuck erklärt den Ausschluss der Immobilienverwalter aus dem elektronischen Grundbuchverfahren für verfassungswidrig. Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) hatte das Gutachten in Auftrag gegeben, nachdem seine Forderung nach einem Einsichtsrecht für Immobilienverwalter mehrfach zurückgewiesen wurde. Präsident Heckeler: „Jetzt muss das Bundesjustizministerium handeln“

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