Arbeitgeberseitige Kündigungen führen oft zu Konflikten, weshalb Unternehmen häufig einen einvernehmlichen Aufhebungsvertrag anstreben. Auch für Arbeitnehmer kann sich eine gütliche Lösung lohnen. Gemeinsam lassen sich rechtliche und steuerliche Fallstricke besser umgehen.
Lesezeit ca: Less than 1 min.
Augen auf bei Abfindungen, Fallstricke liegen überall!
Kommentar
Unsere Fachzeitschriften kostenfrei per Mail
Machen Sie es wie die Profis: Wählen Sie aus, welche unserer Fachzeitschriften Sie erhalten möchten und empfangen Sie Fakten und Lösungen für die Wohnungswirtschaft direkt in Ihrem Mailpostfach.
Thank you!
You have successfully joined our subscriber list.
Lesen Sie die nächsten Artikel dieser Ausgabe
Lesen Sie Artikel zum selben Thema
Ob Wohnung oder Büro – Wir bauen für Nutzungsprofile, die es...
Zwei Milliarden Aufzugsfahrten zeigen, wie sich Wohnen und Arbeiten verändern. Dies...
Starkregen und Überschwemmung – was die aktuelle Entscheidung des OLG Düsseldorf...
Starkregenereignisse stellen die Wohngebäudeversicherung zunehmend vor besondere Herausforderungen. Dabei reicht es...
Äste über dem Gartenzaun: Wann Nachbarn selbst schneiden dürfen
Ein Ast ragt über den Gartenzaun, Nadeln landen auf der Terrasse...
BGH – Streetart-Fassadengemälde in einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
Der unter anderem für das Wohnungseigentumsrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs...
Diskussion um Homeoffice: Führungskräfte können Mehrwert des Büroarbeitsplatzes nicht beziffern
Der Büroarbeitsplatz wird von Führungskräften hochgeschätzt. Doch den meisten fehlt die...
OLG Karlsruhe stärkt Eigentümerrechte bei sog. „Wohnungsstichen“
Das Oberlandesgericht Karlsruhe (Landesrecht BW - 6 W 15/26 | OLG...

