Immer wieder kommt es wegen des Baumbewuchses zu Streitigkeiten zwischen Nachbarn. Im harmloseren Fall wird nur über die Beschattung des Grundstücks oder den Laubanfall gestritten. Nach Sturmereignissen kann jedoch auch größerer Sachschaden aufgrund umgestürzter Bäume oder herabgefallener Äste die nachbarschaftlichen Beziehungen trüben, wie ein vom OLG Brandenburg im vergangenen Oktober entschiedener Rechtsstreit belegt (Urteil vom 22.10.2015, Az.: 5 U 104/13).