Arbeitskreis XII des Deutschen Baugerichtstages empfiehlt Pflicht zur Unterlagenherausgabe für nachhaltige Wohngebäudenutzung

Detaillierte Bauunterlagen erleichtern die nachhaltige Instandhaltung von wertvollen Gebäuden. Deshalb ist es wichtig, dass auch Wohnungseigentümer und WEG-Verwalter im Besitz aller wesentlichen Bauunterlagen für ihre Immobilie sind, so der Verband Privater Bauherren (VPB).

Bis eine gesetzliche Regelung in Kraft tritt, müssen Bauherren aber nicht untätig bleiben. Bereits heute können sie die Erstellung dieser Unterlagen samt deren Übergabezeitpunkt vertraglich vereinbaren. Unabhängige Bausachverständige beraten sie dabei, welche Pläne und Berechnungen sie wann und wozu brauchen.

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Welche Bauunterlagen Bauherren für die baubegleitende Qualitätskontrolle in der Ausführungsphase mindestens benötigen, hat der VPB in seinem kostenlosen Download-Ratgeber „Bauunterlagen“ aufgelistet, KLICKEN Sie einfach auf das BILD und der VPB-Ratgeber öffnet sich als PDF.

Empfehlungen zu einer entsprechenden gesetzlichen Pflicht zur Erstellung und Herausgabe von Unterlagen über Wohngebäude an Wohnungseigentümer und deren WEG-Verwalter hat am 22. Mai der Arbeitskreis XII des Deutschen Baugerichtstages mehrheitlich beschlossen. Die Empfehlungen gehen auf Thesen von Prof. Dr. Jochen Glöckner von der Universität Konstanz zurück.

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Die Pflicht zur Unterlagenherausgabe ist begründet und begrenzt durch den Umstand, dass Häuser als langlebige Wirtschaftsgüter naturgemäß instandgehalten, modernisiert und womöglich sogar erweitert werden. In allen diesen Fällen wird eine effiziente und ressourcenschonende Nutzung über den ganzen Lebenszyklus des Gebäudes durch eine entsprechende Dokumentation erheblich erleichtert.

Sie ist einer der Schlüssel zur nachhaltigen Nutzung der knappen Bauressourcen. Der VPB, Mitglied des Baugerichtstags, begrüßt ausdrücklich die Pflicht zur Unterlagenherausgabe an Verbraucher für eine nachhaltige Wohngebäudenutzung…

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