AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen schaffen mehr Sicherheit und Transparenz – Was ist zu beachten, Herr Drumann?

Allgemeine Geschäftsbedingungen, kurz AGB genannt, kennt wohl jeder, hat man doch gerade heutzutage bei Onlinekäufen z. B. vor Abschluss des Kaufvertrages/der Bestellung zu bestätigen, sie zur Kenntnis genommen zu haben (und nicht selten dabei gemogelt).

So manchen graust es vor dem „Kleingedruckten“, wie die AGB auch gern genannt werden, denn die drei Buchstaben stehen bei der Allgemeinheit für viel Text, juristischen „Fachkram“ und endlos viele Paragrafen. Und gerade auch mit Transparenz würden wohl die wenigsten die AGB in Verbindung bringen, dabei dienen die dort getroffenen Regelungen genau diesem Zweck.

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Sie sollen beiden Vertragspartnern Sicherheit darüber geben, zu welchen Bedingungen, für beide Seiten gleichermaßen bindend, sie einen Vertrag miteinander eingehen.

„Es ist für mich unverständlich“, so Bernd Drumann, Geschäftsführer der BREMER INKASSO GmbH, „dass es immer noch Unternehmer gibt, die auf solch ein solides ‚Vertragsfundament‘ verzichten, zumal eigene (individuelle) AGB in der Regel ja nur einmal formuliert werden müssen und dann immer wieder Anwendung finden.“

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AGB – Regeln, die regeln

„Nicht jeder mag Regeln, Bedingungen oder Vorschriften, weil sie vielleicht einengen oder zu bevormunden scheinen. Im gesellschaftlichen Miteinander, im Straßenverkehr oder aber auch im Geschäftsleben geht es aber nicht ohne Vereinbarungen, an die sich alle zu halten haben, damit möglichst niemand zu Schaden kommt.

Regelungen, die in den AGB getroffen werden, sind ebenfalls dazu da, die Geschäftspartner vor Schaden zu schützen und Geschäftsabschlüsse zu vereinfachen. Sind die Bedingungen eines Geschäftsabschlusses für beide Seiten klar und eindeutig definiert und auch gleichermaßen für beide Seiten bindend, weiß jeder, worauf er sich ggf. mit seiner Unterschrift einlässt.

AGB vereinfachen und regeln darüber hinaus immer wiederkehrende Abläufe im unternehmerischen Alltag, damit diese nicht bei jedem Geschäftsabschluss aufs Neue verhandelt und schriftlich festgehalten werden müssen.“

AGB – Klare Ansage des Unternehmers

„Der Unternehmer kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mit den eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festlegen, wie er die Geschäftsabwicklung gerne hätte und was etwa für die Zahlungsmodalitäten, die Lieferzeit, die Versicherung oder den Leistungsumfang bei z. B. der Verpackung oder dem Transport gelten soll.

Auf die Vorgabe solcher klaren ‚Ansagen‘ sollte kein Unternehmer verzichten, nicht nur seinen Kunden sondern auch sich selbst zuliebe. Klarheit schafft Sicherheit auf beiden Seiten. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt in den §§ 305 ff. das Recht der AGB.“

AGB – Sorgfältig formulieren

„ …. oder am besten noch formulieren lassen!“ so Drumanns Apell. „Heutzutage wird für alle möglichen Fragen das Internet bemüht. Dort gibt es auch unzählige AGB, die man sich herunterladen könnte. Davon ist aber dringend abzuraten, denn kaum ein Geschäft gleicht dem anderen.

Eine Schreinerei z. B. hat mit Sicherheit andere Geschäftsabläufe als eine Brauerei oder gar ein Zahnlabor. Auch von freundlich gemeinten Angeboten der Unternehmerkollegen, doch deren AGB einfach zu übernehmen, sollte man (selbst abgesehen von möglichen Urheberrechtsverletzungen) Abstand nehmen.

Wohl jeder Unternehmer ist stolz auf ein Alleinstellungsmerkmal seines Unternehmens am Markt, und dem sollte durch eigene individuelle AGB Rechnung getragen werden…

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