Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat mit Erlass vom 28. Oktober 2009 die einkommen-/lohnsteuerrechtliche Behandlung von Unfallversicherungen für Arbeitnehmer neu geregelt. Ob und inwieweit diese Neuerung Auswirkungen auf die betriebliche Praxis hat, hängt folglich davon ab, ob der Arbeitnehmer die Leistung unmittelbar bei dem Unfallversicherer geltend machen kann, ob also ein Direktanspruch des Arbeitnehmers vertraglich vereinbart ist, oder aber die Ausübung der Rechte aus dem Vertrag ausschließlich dem Arbeitgeber vorbehalten bleibt. Versicherungsexperte Wolf-Rüdiger Senk Klärt auf.
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Änderungen zur betrieblichen Unfallversicherung. Was ist zu tun?
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