Niemand wird ernsthaft bestreiten wollen, dass die meisten Baustellen unvermeidlich sind. Denn ältere Immobilien bedürfen gelegentlich einer Sanierung und neue Objekte müssen teils mit erheblichem technischem Aufwand errichtet werden. Das kann für die Nachbarn im schlimmsten Falle über Monate hinweg Lärm, Verunreinigungen und diverse andere Belästigungen bedeuten. Bis zu welcher Grenze muss man sich solche Störungen gefallen lassen und ab wann sind finanzielle Entschädigungen fällig? Welche Rechte gelten überhaupt in solchen Ausnahmesituationen? Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat acht Urteile rund um die Baustelle zusammengestellt.


Kommentar
Unsere Fachzeitschriften kostenfrei per Mail
Machen Sie es wie die Profis: Wählen Sie aus, welche unserer Fachzeitschriften Sie erhalten möchten und empfangen Sie Fakten und Lösungen für die Wohnungswirtschaft direkt in Ihrem Mailpostfach.
Thank you!
You have successfully joined our subscriber list.
Lesen Sie die nächsten Artikel dieser Ausgabe
Lesen Sie Artikel zum selben Thema
Balkonkraftwerke – Sonne rein, Mythen raus
Steckersolargeräte, auch Balkonkraftwerke genannt, erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Deutschlandweit sind aktuell...
Was 2026 für Immobilieneigentümer und Vermieter wichtig ist
2026 treten zahlreiche gesetzliche Neuerungen in Kraft, die Immobilieneigentümer, Vermieter und...
BGH: Heizungstausch und Umlagefähigkeit
Der BGH hat mit Urteil vom 26. März 2025, VIII ZR...
BGH: Haftung des Vermieters einer Eigentumswohnung für die Folgen des Sturzes...
Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs...
Energiewirtschaftsgesetz: Übergangsregelung zu Kundenanlagen schafft wichtige Planungssicherheit – GdW fordert dauerhafte...
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie im Deutschen Bundestag hat sich...
Bauliche Veränderungen nur nach WEG-Beschluss
Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer dürfen bauliche Veränderungen am gemeinschaftlichen Eigentum nur vornehmen,...

