Der Verband der gemeinnützigen Bauträger, GBV, steht hinter den Bemühungen, die Dekarbonisierung bis Ende 2040 zu realisieren. Dazu wurde der Dekarbonisierungs-Ausschuss ins Leben gerufen.
Die EU-Gebäuderichtlinie EPBD ist von den Mitgliedsstaaten bis spätestens Mai 2026 in nationales Recht umzuwandeln, wobei bis 2040 der Ausstieg aus mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizkesseln erfolgen soll. Daraus ergeben sich für uns Herausforderungen und Chancen. Der Zeitdruck sowie das Volumen des umzurüstenden Wohnungsbestands ist die eine Seite. Allein bei der OSG umfasst der Bestand rund 14.000 Wohnungen, welche nachhaltig und kostengünstig auf erneuerbare Energieformen umzustellen sind. Die Bauträger werden ihre Organisationsdiagramme überdenken und adaptieren müssen.
Der Einsatz von spezifischen Softwarelösungen in Verbindung mit KI wird erforderlich werden, um eine nachhaltige und kostengünstige Umrüstungslösung für die unterschiedlichen Gebäudetypen zu finden. Über all diesen Herausforderungen steht der monetäre Aspekt. Die Bewohner:innen der Bestandswohnungen als auch wir Bauträger müssen kalkulieren können, welche Fördermittel zur Verfügung stehen, da eine langfristig angelegte Kalkulation notwendig ist, wir mit gesicherten Werten in die Wohnungs- und Eigentümer: innenversammlungen gehen müssen, um den Bewohner:innen ein nachhaltiges leistbares Umrüstungskonzept anbieten zu können. Das Thema des nachhaltigen leistbaren Wohnens wird einer neuen Definition bedürfen und es wird von allen Seiten eine dezidierte Erklärung und Zusicherung von Fördermitteln geben müssen.
Eine der Chancen wird sein, dass durch die Datenerfassung ein tatsächlicher österreichweiter Gebäudebestand erhoben wird und sich daraus ableitend eventuell neue Zieldefinitionen für einen klimaneutralen Gebäudetyp ergeben könnten.
Eine weitere Chance könnte sein, dass es durch die Umrüstung zu einem Umdenken in der Gesellschaft kommt, da große Gebäudebestandsverwalter: innen vorzeigen können, dass es Zeit ist, auch klimatechnisch an unsere Nachfolgegeneration zu denken.
Prozessbegleiter:innen
Durch die Umrüstung von Heizungsanlagen von fossilen Brennstoffen auf erneuerbare Energieformen können die Arbeitsplätze in der Branche vor allem im Bereich des klassischen Neubaus erhalten werden, da die Projekte durch Projektleiter begleitet werden müssen und zusätzlich eventuell noch Moderator: innen, Mediator:innen, Sozialarbeiter: innen usw. den Prozess begleiten werden müssen. Durch die beginnende Umsetzung kann es zu einer positiven Dynamik kommen, da bisher nicht mögliche Energielösungen einen monetären Mehrwert für die Bewohner:innen bringen. Das Thema des Energiehaushalts eines Gebäudes in Verbindung mit lokalen, regionalen und überregionalen Energiegemeinschaften kann einen Booster darstellen, weil das Thema für die Bewohner:innen greifbar wird.
Das hier Angeführte bezieht sich jedoch ausschließlich auf die Umrüs- Foto: Andreas Bruckner tung von Wohngebäuden, welche mit Heizungsanlagen mit fossilen Brennstoffen ausgestattet sind. Weitaus spannender und kostenintensiver sowie technisch und administrativ herausfordernder dürfte es dann werden, wenn das Gebäude gleichzeitig einer umfassenden Sanierung zugeführt wird. Ohne Berücksichtigung der eventuell ab 2027 geltenden OIBRichtlinie 7, „Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen“, sprechen wir in unserem Unternehmen von Investitionskosten in der Höhe von rund 600 Millionen Euro, welche wir benötigen, um unsere gesamten Bestandsgebäude auf erneuerbare Energieformen umzustellen bzw. parallel dazu oder zeitverzögert eine umfassende Sanierung vorzunehmen.
Die Zielvorgabe der EU-Gebäuderichtlinie EPBD lautet, dass bis 2050 der Gebäudebestand in Nullemissionsgebäude transformiert werden soll. Parallel dazu soll auch der zukünftige Neubau diesem Gebäudetypus entsprechen.