FRK zum Glasfaserausbau: mehr Markt, weniger Staat

Der Fachverband Rundfunk- und BreitbandKommunikation (FRK), Lauchhammer, begrüßt den im Eckpunktepapier zur Anpassung des Telekommunikationsgesetzes erkennbaren Willen des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) zur Beschleunigung des Glasfaserausbaus, kritisiert aber dessen Vorschläge für neue Vorgaben und Pflichten.

Die Vereinfachung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für den Glasfaserausbau sieht der FRK positiv, fordert aber gleichzeitig mehr Markt und weniger Staat – insbesondere für den FTTH-Ausbau in Gebäuden auf der Netzebene 4 (NE4).

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Das Eckpunktepapier sieht neue Unsicherheiten für die Investitionen der NE4-ausbauenden Unternehmen vor.

„Unsere Mitglieder werden jetzt schon mit Vorschriften und Pflichten aus dem Telekommunikations- und Medienrecht überfrachtet“, sagt Ralf Berger, Vorsitzender des FRK. Viele Vorschläge aus dem Eckpunktepapier erhöhen den bürokratischen Aufwand wie etwa neue Transparenzvorgaben oder Veröffentlichungspflichten.

„Viele mittelständische Unternehmen bringt das an den Rand des Leistbaren“, kritisiert Berger und fordert: „Der Staat soll dem Markt mehr Vertrauen entgegenbringen und nicht alles bis ins kleinste Detail regulieren.“

Staat greift ein weiteres Mal in den Markt ein

Mit dem Wegfall der Umlagefähigkeit der Netzbetriebs- auf die Mietnebenkosten und dem damit verbundenen Sonderkündigungsrecht greift der Staat ein weiteres Mal in den Markt ein. Beim Nachfolger, das Glasfaserbereitstellungsentgelt, kritisierte der FRK von Anfang an die Festlegung eines konkreten Entgelts für einen Markt, der sich sehr dynamisch entwickelt. Die Erhöhung von 540 auf 960 Euro brutto ist folgerichtig, löst das Problem aber nicht – das kann nur der Markt.

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Bereits jetzt muss jeder Netzbetreiber, der das Glasfaserbereitstellungsentgelt nutzt, Wettbewerbern Zugang zu einer freien Faser gewähren, wenn diese mit Glasfaser am Gebäude anliegen. Mit der angedachten Erweiterung der Duldungspflicht und dem Recht auf Vollausbau drohen weitere regulatorische Eingriffe, die den Markt behindern. Dadurch können Unternehmen Kunden im mehrgeschossigen Wohnungsbau akquirieren, ohne selbst in die NE4 investieren zu müssen. „Das stellt ein unzumutbares Risiko für den ausbauenden Mittelstand dar, hemmt dessen Investitionsbereitschaft und damit letztendlich den Glasfaserausbau auf der NE4“, verdeutlicht Berger.

Durch das Recht auf Vollausbau könnte ein Unternehmen sämtliche Wohnungen eines Gebäudes mit Glasfaser erschließen, wenn es nur einen einzigen Endkundenvertrag in diesem Gebäude besitzt.

„Damit kommt der gefürchtete strategische Glasfaserüberbau von der Straße in die Gebäude“, warnt Berger. Er betont, dass die Wohnungswirtschaft und ihre langjährigen Partnerunternehmen aus dem FRK den Vollausbau wollen und ohne den Staat in der Lage sind, zwischen Wohnungsunternehmen und Netzbetreibern tragfähige Lösungen für den Glasfaserausbau auf der NE4 zu finden.

Keinen Bedarf für Mitnutzungsentgelte, die von der BNetzA festgelegt werden

Des Weiteren sieht der FRK-Vorsitzende auch keinen Bedarf für Mitnutzungsentgelte, die von der BNetzA festgelegt werden. „Am grünen Tisch festgelegte Entgelte entsprechen selten der Marktrealität und torpedieren daher jede Kalkulation. So wird der Gasfaserausbau verhindert, statt gefördert“, sagt Berger.

Der FRK verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke. Der Verbandszweck ist die Vertretung der auf dem Gebiet der Empfangsantennen, Kabel- und Breitband Kommunikationsanlagen tätigen Fachbetriebe sowie von Unternehmen, die solche Anlagen unterhalten oder unterhalten lassen, und zwar im Sinne einer der Allgemeinheit dienenden Versorgung mit Ton- und Fernsehrundfunk sowie Breitbandkommunikationsdiensten. Der Verband dient weiter dem Informationsaustausch unter den Mitgliedern zur allgemeinen Verbesserung der Marktposition sowie der Sicherung berufsständischer Interessen der Mitglieder.

Dr. Peter Hitpaß / VNW Beauftragter für Partnermitglieder

Quelle: PM FRK

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