Öffentlichen Auftraggebern steht bei ihren Beschaffungsmaßnahmen das Recht zu, die Leistung zu bestimmen. Sie sind am sachnächsten und können ihren Bedarf zumeist am besten einschätzen. Obwohl diese Entscheidung dem Vergabeverfahren eigentlich vorgelagert ist, kommt es wegen der Auswirkungen der Entscheidung im Vergabeverfahren immer wieder zu vergaberechtlichen Auseinandersetzungen über den zulässigen Umfang des Leistungsbestimmungsrechts. Der folgende Beitrag befasst sich mit den Grenzen und der Zulässigkeit des Leistungsbestimmungsrechts und ist daher sowohl für Auftraggeber als auch für Unternehmen von Interesse.
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Vergaberecht – Das Leistungsbestimmungsrecht des Auftraggebers. Was ist zu beachten, Herr Kaiser
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