Bislang standen Versicherungsnehmer vor großen Problemen, wenn Sie einen Schadenfall erlitten, welcher sich zeitlich nicht genau konkretisieren ließ und sie zwischenzeitlich ihren Versicherer gewechselt hatten. Bei derartigen Szenarien pflegten sich die beteiligten Versicherer oftmals hintereinander zu verstecken, so dass am Ende der Versicherungsnehmer ein Opfer der ihm obliegenden Beweislast wurde und auf dem Schaden sitzen blieb. In diesem Sinne urteilte zuletzt auch das OLG Celle (Urteil vom 10. Mai 2012, Az.: 8 U 213/11).
![82821fe7d0cfc23bed517bb81d3e574e](https://wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2015/05/82821fe7d0cfc23bed517bb81d3e574e.jpg)
![82821fe7d0cfc23bed517bb81d3e574e](https://wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2015/05/82821fe7d0cfc23bed517bb81d3e574e.jpg)
Lesezeit ca: Less than 1 min.
Versichererwechsel und Leitungswasserschäden. Ein neues Urteil, Experte Wolf-Rüdiger Senk erklärt den Sachverhalt
Lesen Sie die nächsten Artikel dieser Ausgabe
Lesen Sie Artikel zum selben Thema
Erfahrungen über den VdS-Lehrgang „Verhütung von Leitungswasserschäden“
Seit 2007 wird von der VdS Schadenverhütung GmbH jährlich ein zweitägiges...
Von Fouls und Volltreffern im Mietrecht: Was dürfen Fußballfans während der...
In jeder Nachbarschaft sind sie zurzeit zu finden: Bunte Fahnen, Wimpel...
AG Bad Iburg: kein Anspruch auf Betriebskostenabrechnung
Kein Anspruch auf Betriebskostenabrechnung, das hat das AG Bad Iburg mit...
Betriebskosten – Rund 1 Million Rechtsberatungen pro Jahr
Der Rechtsberatungsbedarf der Mieterinnen und Mieter war auch im Jahr 2023...
Rechtsgutachten zu Fernwärme-Anschluss- und Benutzungszwang
Im Auftrag des Bundesverband Wärmepumpe hat sich die auf Energierecht spezialisierte...
So versichern Sie Ihre PV-Anlagen
Die Installation einer Photovoltaik-Anlage ist für immer mehr Wohnungsunternehmen interessant. Aber...