Eine neue Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates (RL 2013/11/EU) verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten bis zum 9. Juli 2015 Rechtsvorschriften über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten zu erlassen. Das bedeutet, dass zukünftig auch den Verbrauchern in Deutschland bei Streitigkeiten mit Unternehmern, die sich aus Kauf- oder Dienstleistungsverträgen ergeben, außergerichtliche Streitbeilegungsstellen zur Verfügung stehen müssen.


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