Die Europäische Kommission hatte vor vier Jahren eine Novellierung des alten Kehrmonopols angeregt. Nun tritt das neue Schornsteinfegergesetz 2013 in Kraft.
Ab Januar 2013 heißt der bisherige Bezirksschornsteinfegermeister dann künftig „bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger“. Sein Kehrbezirk wird dann alle sieben Jahre europaweit neu ausgeschrieben. In seinem Kehrbezirk erfüllt er dann die staatlichen Aufgaben im Sinne der Brandsicherheit.