1,7 Milliarden € CO2-Steuerabgaben: Wo Vermieter 2023 mit den höchsten Abgaben rechnen müssen

Anlässlich des Bundesbeschluss zur CO2-Steuerabgabe für energetisch ineffiziente Wohnimmobilien ab 2023 hat der digitale Immobilienmanager objego ausgerechnet, welche Abgaben auf Hausbesitzer und Mieter von Wohngebäuden der aktuell niedrigsten Energieklasse G und H zukommen und wo mit den höchsten Steuereinnahmen zu rechnen ist.

Höchste Steuereinnahmen in Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen weist mehr als jedes dritte Wohngebäude (34,8 Prozent) die schlechteste Energieeffizienzklasse G oder H auf. Ab 2023 kostet dieser Zustand Hausbesitzern wie Mietern insgesamt etwa 419 Millionen Euro. Für eine durchschnittliche deutsche Wohneinheit von 92 qm mit Ölheizung macht das eine CO2-Abgabe von bis 270 Euro, von denen 27 Euro (10 Prozent) auf den Mieter fallen.

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Zwar weist Mecklenburg-Vorpommern mit 41,8 Prozent den höchsten Anteil energetisch ineffizienten Wohngebäude vor, doch gibt es lediglich eine halbe Millionen Mietimmobilien. In dem Bundesland werden somit allein durch die energetisch unsanierten Mietobjekte CO2-Steuern in Höhe von 53 Mio. Euro fällig.

Hohe Anteile von energetisch ineffizienten Wohngebäuden weisen auch die Bundesländer Berlin, Thüringen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Hessen auf. Mehr als jedes dritte Wohngebäude in diesen Ländern entfällt auf die schlechten Energieeffizienzklassen G und H, für die ab kommenden Jahr kräftige Klimaabgaben fällig werden. Die bundesweit erwarteten Steuereinnahmen aus Energieschlucker-Häusern betragen 1,7 Milliarden Euro.

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Am energieeffizientesten wohnt das Land Hamburg im Bundesländervergleich. Lediglich 13 Prozent der vermieteten Wohnimmobilien tragen die Effizienzklassen G oder H. Die zu erwartenden Steuereinnahmen aus Hamburg betragen etwa 22,2 Millionen Euro, von denen 2,2 Millionen Euro auf die Mieter fallen.

Tabelle: Zu erwartende CO2-Steuerabgaben aufgrund energetisch unsanierter Mietimmobilien.

Anreiz zur energetischen Sanierung

Um das Klimaziel 2045 zu erreichen, hat der Bund bereits letztes Jahr eine CO2-Besteuerung für Wohngebäude eingeführt. Diese ist derzeit noch von den Mietern zu tragen. Im April 2022 hat sich nun die Bundesregierung zur Kostenaufteilung der CO2-Steuer für Wohngebäude geeinigt. Der Grund für die Überarbeitung war, dass Mieter nur bedingt Einfluss darauf haben, wie viel CO2 durch ihren Energieverbrauch erzeugt wird, da Heizanlage und Wärmedämmung Vermietersache sind.

Die Neuregelung soll für Vermieter ein Anreiz zur energetischen Sanierung ihrer Wohnobjekte sein. Denn je niedriger der CO2-Ausstoß des Gebäudes ist, desto geringer ist auch der Anteil, den der Vermieter mit zu tragen hat…

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