Acht Urteile deutscher Gerichte rund um den Flur und andere Gemeinschaftsräume

Ein Mieter oder Eigentümer mag noch so friedlich innerhalb seiner eigenen vier Wände leben, manchmal fängt der Streit aber unmittelbar dann an, wenn er aus seiner Wohnungstür tritt. Auf der Treppe, im Flur, an der Eingangstür, im Abgang zum Keller gibt es jede Menge möglicher Anlässe, über die man gerichtliche Auseinandersetzungen führen kann. Dazu zählen eigenmächtig aufgestellte Garderoben, der Schließmechanismus der Eingangstüre und manchmal sogar der Geruch, der aus einer Wohnung nach außen dringt. Die aktuelle Ausgabe des Infodienstes Recht und Steuern der LBS stellt acht solcher Fälle vor, in denen Richter das letzte Wort sprechen mussten. Nämlich immer dann, wenn Nachbarn nicht in der Lage waren, im Bereich des Gemeinschaftseigentums einen friedlichen Umgang miteinander zu finden.

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