Die betriebliche Altersversorgung wird bei den Arbeitnehmern immer beliebter. Ein Grund ist die Erkenntnis, dass die gesetzliche Rentenversicherung als alleinige Altersvorsorge nicht ausreicht. Eine Möglichkeit bietet im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung die Direktversicherung. Sie ist letztlich nichts anderes als eine normale Lebensversicherung mit allen ihren negativen und positiven Seiten. Hierzu das BAG Grundsatzurteil (Az.: 3 AZR 17/09) zum Thema gezillmertes Nettobeitrags-Verfahren. Versicherungsexperte Wolf-Rüdiger Senk erklärt den Sachverhalt.
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BAG-Entscheidung zur so genannten Zillmerung bei betrieblicher Altersversorgung
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