EU-Datengesetz „Data Act“ ist auf dem Weg

Das EU-Datengesetz („Data Act“) soll Hindernisse beseitigen, die den Zugang von Verbraucherinnen und Verbrauchern und Unternehmen zu Daten behindern. Das fördert Innovationen. Davon soll auch Norddeutschland profitieren.

Der im Europäischen Parlament in Straßburg angenommene Gesetzesentwurf ist die Position des Parlaments für die Verhandlungen mit den EU-Staaten. Das Datengesetz regelt den Umgang mit nicht-personalisierten Daten und soll neue Dienste ermöglichen, insbesondere im Bereich der künstlichen Intelligenz, wo große Datenmengen für das Training von Algorithmen benötigt werden. Die geplanten Neuerungen können auch zu besseren Preisen für Kundendienstleistungen und Reparaturen von vernetzten Geräten führen.

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Faire Datenverträge zwischen Verbrauchern und Herstellern

Die von Menschen und Maschinen erzeugten Datenmengen nehmen exponentiell zu und werden zu einem entscheidenden Faktor für Innovationen in Unternehmen und Behörden, etwa bei der Gestaltung intelligenter Städte. Diese Daten werden auch als „das neue Öl“ bezeichnet.

Das Datengesetz legt Regeln für den Austausch und die gemeinsame Nutzung von Daten fest, die durch die Verwendung vernetzter Produkte wie Windkraftanlagen, intelligenter Hausgeräte oder moderner Autos oder damit verbundenen Diensten im Internet der Dinge erzeugt werden. So sollen faire Verträge über die gemeinsame Nutzung von Daten möglich werden.

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80% der Daten werden bisher nicht genutzt

Die Europaabgeordneten verabschiedeten Regeln, die den Nutzern Zugang zu den von ihnen erzeugten Daten ermöglichen. Laut der Europäischen Kommission werden derzeit 80 Prozent der in der Industrie erhobenen Daten nie genutzt. Die Abgeordneten wollen auch sicherstellen, dass vertragliche Vereinbarungen im Mittelpunkt von Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen stehen.

„Das Datengesetz wird ein Wendepunkt sein, der den Zugang zu einer fast unendlichen Menge an hochwertigen Industriedaten ermöglicht. Wettbewerbsfähigkeit und Innovation sind Teil seiner DNA“

Pilar del Castillo Vera (EVP, ES), die federführende Europaabgeordnete.

Die Unternehmen könnten entscheiden, welche Daten weitergegeben werden dürfen. Hersteller könnten sich dafür entscheiden, bestimmte Daten „absichtlich“ nicht zur Verfügung zu stellen. Um die Verhandlungsposition kleiner und mittlerer Unternehmen zu stärken, sollen missbräuchlichen Vertragsklauseln über die gemeinsame Nutzung von Daten verboten werden. So soll vermieden werden, dass große Unternehmen ihre wesentlich stärkere Verhandlungsposition nutzen, um Konkurrenz und Innovation zu verhindern.

In Deutschland kann die Mehrheit der Unternehmen (71 Prozent) aus dem Bereich Industrie und industrienaher Dienstleister einer aktuellen Studie zufolge wegen fehlender Voraussetzungen ihre Daten nicht effizient bewirtschaften.

Dies ergab eine Untersuchung des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) von 2022. Demnach sahen die befragten Unternehmen vor allem rechtliche Gründe wie Datenschutzbedenken als Hindernis, ihre Daten zu teilen. 

Die Digitalisierung der deutschen Wirtschaft schritt nach Angaben

des Bundeswirtschaftsministeriums im Vergleich zum Vorjahr nur geringfügig voran. Der Stand wird mit dem sogenannten Digitalisierungsindex gemessen. Dieser setzt sich aus 37 Indikatoren zusammen.

Dazu zählen beispielsweise die Anpassungsgeschwindigkeit des rechtlichen Rahmens an digitale Geschäftsmodelle und die digitale Vernetzung. Basis des Index ist das Betrachtungsjahr 2020, hier wurde der Index bei 100 Punkten festgelegt. Während er 2021 stark anstieg (107,9 Punkte), war die Entwicklung 2022 vergleichsweise gering (108,9 Punkte). 

Norddeutschland (Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein) verlor 2022 deutlich an Index-Punkten und nahm bei der Digitalisierung der Wirtschaft im Vergleich zu den anderen untersuchten Bundeslandgruppen im Westen, Süden und Osten den letzten Rang (103,2 Punkte) ein. Platz eins belegte im vergangenen Jahr mit deutlichem Abstand Süddeutschland (130,6 Punkte).

Schutz von Geschäftsgeheimnissen

Die Position des Europäischen Parlaments legt auch fest, wie öffentliche Stellen auf Daten im Besitz des privaten Sektors zugreifen und diese nutzen können. Wichtig wird das etwa in Notfällen wie Überschwemmungen und Waldbränden.

Die Abgeordneten verschärften auch die Bestimmungen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen. So wird verhindert, dass Konkurrenten den erweiterten Zugang zu Daten nutzen, um Dienste oder Geräte zu kopieren. Sie legten auch strengere Bedingungen für Datenanfragen von Unternehmen an Regierungen fest.

Schließlich soll das Gesetz den Wechsel zwischen Anbietern von Cloud-Diensten und anderen Datenverarbeitungsdiensten erleichtern. Neue Schutzvorkehrungen sollen unrechtmäßige internationale Datenübertragungen durch Cloud-Anbieter verhindern.

Quelle: Europäisches Parlament

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