Dieser Zustand ist hinlänglich bekannt. Wer im Norden wohnt zahlt mehr für Strom als Stromkunden in den südlichen Bundesländern. „Das ist ungerecht, weil im Norden sehr viel Windenergie erzeugt wird, die Kosten dafür aber vor allem die Menschen in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern tragen müssen“, sagt VNW-Direktor Andreas Breitner.
Breitner geht noch einen Schritt weiter und fordert eine zeitnahe Änderung, möglichst bis zum Jahreswechsel. Es könne nicht sein, dass die Mieterinnen und Mieter in Bundesländern wie Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern mit einem hohen Anteil an Windenergie überdurchschnittlich hohe Strompreise bezahlen müssen.
Warum? Als Vertreter der sozialen Vermieter im Norden mit über 1,5 Millionen Menschen in rund 709.000 Wohnung geht es natürlich um bezahlbare Mieten. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 6,59 Euro.
Hut ab! Das ist für jemanden, der mit jedem Euro rechnen muss, noch bezahlbar. VNW-Direktor Breitner hierzu: „Die allgemeine politische Diskussion dreht sich oftmals ausschließlich um die Mieten, lässt aber die Energiekosten außer Acht. Für die Mieterinnen und Mieter macht es am Ende aber kein Unterschied, wenn die Mieten zwar niedriger als anderswo sind, dieser ‚Vorteil‘ dann aber durch überdurchschnittlich hohe Stromkosten wieder ‚aufgefressen‘ wird.“
Stellt sich die Frage: Wie setzt sich der Strompreis zusammen? Ist er ein „Selbstbedienungsladen der Politiker“ in dem sich die „Stromversprechen“ leicht verstecken lassen. Nun wohne ich selbst in Schleswig-Holstein und mein Stromlieferant arbeitet sehr transparent. An der jeweiligen Jahresrechnung hängt immer ein Glossar … lesen Sie bitte selbst.
- Abschlag: Teilzahlung bzw. Anzahlung auf die bereits geleisteten Energielieferungen; Die Höhe des Abschlages orientiert sich an dem zu erwartenden Energieverbrauch.
- Blindarbeit: Der Anteil der elektrischen Energie, der nicht in Nutzenergie umgewandelt wird, sondern beim Aufbau elektromagnetischer und elektrischer Felder verbraucht wird. Die Blindarbeit wird in kvarh angegeben. Überschreitet die Blindarbeit eine bestimmte Grenze, kann sie zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
- EEG-Umlage: Die EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz)-Umlage fördert die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien. Die daraus entstehenden Mehrbelastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
- Grundpreis: Aufwendungen, die unabhängig vom Energieverbrauch entstehen.
- Konzessionsabgabe: Entgelt an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen.
- KWK-Umlage: Fördert die ressourcenschonende gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme. Die aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
- Leistungspreis: Für die in Anspruch genommene Leistung in Kilowatt (kW) wird je nach Vereinbarung ein Leistungspreis in Rechnung gestellt.
- Lieferstelle: Ort, an dem die Energielieferung erbracht wird.
- Messstellenbetrieb: Umfasst die Bereitstellung sowie den Betrieb und die Wartung von Zählern.
- Messdienstleistung (Messung): Beinhaltet die Ermittlung des Energieverbrauchs sowie die Erfassung, Verwaltung und Bereitstellung der Zählerdaten.
- Netzbetreibernummer: Dient der eindeutigen Identifikation des örtlichen Verteilnetzbetreibers, an dessen Netz die Lieferstelle angeschlossen ist.
- Netzentgelte: Entgelte für den Transport und die Verteilung der Energie sowie die damit verbundenen Dienstleistungen; bestimmte staatliche Abgaben werden mit den Netzentgelten erhoben.
- Offshore-Haftungsumlage: Sichert Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz ab; Die daraus entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
- Stromkennzeichnung: Informiert über die Herkunft des bezogenen Stroms (Energiemix) und dessen Umweltauswirkungen; Sie ist gesetzlich vorgeschrieben.
- Energiesteuer: Eine durch das Stromsteuergesetz / Energiesteuergesetz geregelte Steuer auf den Energieverbrauch.
- Verbrauch (kWh): Die in Anspruch genommene Arbeit wird in Kilowattstunden (kWh) ausgewiesen.
- Verbrauchspreis oder Arbeitspreis: bezeichnet den Preis für eine in Anspruch genommene Kilowattstunde Energie.
- § 19 StromNEV-Umlage: Finanziert die Entlastung bzw. Befreiung stromintensiver Unternehmen, Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe von Netzentgelten. Die aus der StromNetzentgeltverordnung (StromNEV) entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
Ein Fazit von VNW-Direktor Breitner:
Die Energiewende sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und es stehe außer Frage, dass die Bedingungen für Windkraft im Norden sehr gut seien, so der VNW-Direktor weiter. „Wer aber will, dass die Menschen diese Jahrhundertaufgabe weiter unterstützen, muss ihnen auch die Vorteile zukommen lassen. Hier besteht dringender Handlungsbedarf.“
August 2024, Wohnungswirtschaft heute. Ausgabe 191 mit neuen Inhalten.
Klicken Sie mal rein.
Bleiben Sie zuversichtlich und nachhaltig
Ihr Gerd Warda