Weihnachtsüberraschung: Fiskus beäugt Geschenke an Geschäftspartner

Wer seinen Kunden etwas schenkt, sollte die Vorgaben der Finanzbehörden genau beachten. Andernfalls drohen steuerliche Nachteile für Schenker und womöglich auch Beschenkte. Blumensträuße, Weinpräsente oder Eintrittskarten: Gerade zum Jahreswechsel haben Aufmerksamkeiten unter Geschäftsfreunden Hochkonjunktur. Viele Unternehmen pflegen mit Präsenten ihre Geschäftsbeziehungen und bedanken sich für das entgegengebrachte Vertrauen.

Doch Firmengeschenke können schnell zur Steuerfalle werden, warnt der Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller e.V. (BVBC). Wer nicht regelmäßig schenkt, verliert leicht die steuerlichen Formalitäten aus dem Blick.

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