Waschmaschine wandert… mit Folgen

Etwa zwei Jahre nach dem Erwerb einer hochwertigen Waschmaschine bezog die hier betroffene Familie eine neue Mietwohnung in einem Mehrfamilienhaus. Die Waschmaschine zog im neuen Haus in den Waschkeller an den dafür vorgesehenen Platz auf einem Podest neben den anderen Maschinen.

Sie tat fleißig ihren Dienst und wurde nahezu täglich genutzt. Bis es der Maschine eines Tages zu viel wurde…

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Ein letztes Mal wurde sie am Schadentag spät nachmittags befüllt. Einige Zeit später gab es im Gebäude einen lauten Knall. Diesem „Hilfeschrei“ folgte jedoch niemand. Am nächsten Morgen bemerkten Handwerker, die im Gebäude tätig waren, stehendes Wasser im Keller.

Der Tatort wurde im Waschraum ausgemacht: In der Mitte des Raumes lag eine Waschmaschine, und das Wasser strömte aus einem offenen Waschmaschinenanschluss an der Wand.

Die Waschmaschine hatte sich – offenbar unzufrieden mit ihrem Stellplatz – auf Wanderung begeben. Doch schon auf den ersten (Zenti)Metern musste sie erfahren, dass sie den Unwegsamkeiten der großen weiten Welt nicht gewachsen war.

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Sie stürzte von dem etwa 16 cm hohen Podest und fiel vorne über auf den Kellerfußboden. Die Metallverschraubung der Trinkwasseranschlussleitung, welche ja nicht als Sicherungsseil ausgelegt ist, konnte dem hohen Eigengewicht der Maschine nicht standhalten und riss ab.

Durch das Eigengewicht der Maschine riss die metallene Überwurfverschraubung am Waschmaschinenanschluss ab und das Wasser konnte unkontrolliert austreten. Foto: https://www.ifs-ev.org/

Der Maschine war nicht mehr zu helfen, sie ertrank jämmerlich im ausgetretenen Wasser, da der im Raum vorhandene Bodenablauf keinen Anschluss an die Abwasserinstallation hatte.

Die Laboruntersuchung zeigte, dass die Schwingungsdämfper im Inneren der Maschine intakt waren. Dennoch können Waschmaschinen, wenn sie nicht ausbalanciert aufgestellt werden oder ungünstig beladen sind, sich während des Betriebes bewegen bzw. wandern.

Aus diesem Grund wird von Herstellern häufig darauf hingewiesen, dass die Maschinen weder auf eine hohe Plattform noch auf einen kaskadierten Untergrund gestellt werden dürfen. Eine Beachtung der Betriebsanleitung hätte der Waschmaschine das Leben gerettet und den Schaden verhindert. (MKN)

Ein Gastbeitrag des Institutes für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer, IFS e.V. Weitere Informationen unter www.ifs-ev.org

Forum Leitungswasser erscheint in Kooperation mit der Initiative Schadenprävention und  der AVW Gruppe

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