Sollten sich die Prognosen zur Klimaerwärmung bewahrheiten, dann stellt sich das Problem der Räum- und Streupflichten möglicherweise in einigen Jahrzehnten in Deutschland nicht mehr. Aber zurzeit müssen die Eigentümer und Mieter von Immobilien immer noch jeden Winter mit Schneefall und Eisregen rechnen und dementsprechend ihre Verkehrssicherungspflichten erfüllen. Wer nachlässig damit umgeht oder sich gar nicht kümmert, der geht erhebliche Risiken ein. Denn Gerichte sprechen den Passanten, die auf ungeräumten Bürgersteigen und Treppen gestürzt sind, regelmäßig hohe Schadenersatzbeträge zu. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat für Wohnungswirtschaft heute die wichtigsten 8 Urteile zusammengefasst.


Lesen Sie die nächsten Artikel dieser Ausgabe
Lesen Sie Artikel zum selben Thema
Energiewirtschaftsgesetz: Übergangsregelung zu Kundenanlagen schafft wichtige Planungssicherheit – GdW fordert dauerhafte...
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie im Deutschen Bundestag hat sich...
Weihnachtsfeier im Betrieb: Wer nicht aufpasst, tappt in die Steuerfalle
Die jährliche Weihnachtsfeier ist in vielen Unternehmen ein fester Bestandteil zum...
„Riesen“ vor dem Kadi – Was Zivil- und Verwaltungsgerichte zum Thema...
Sie sind nicht zu übersehen. Bäume bestimmen häufig das Erscheinungsbild eines...
Mängelbeseitigung bei Auszug – Rückgabeprotokoll schafft Klarheit
Beim Auszug von Mieterinnen und Mietern kann mit einem Rückgabeprotokoll Streit...
Nutzen und Grenzen der Symptomtheorie des BGH
Fast alle privaten Bauherren sind bautechnische Laien. Damit diese ihre Ansprüche...
AG Berlin Wedding: Berliner Betriebskostenübersicht belegt nicht immer Verstoß gegen Wirtschaftlichkeitsgebot
Ein Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot kann nicht durch die Bezugnahme auf...

