Wohnflächen spielen eine große Rolle. Beim Bauen werden die Kaufpreise häufig nach der Wohnfläche berechnet, beim Vermieten der Mietzins. Während die Art der Wohnflächenberechnung für Mietwohnungen inzwischen durch Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) weitgehend geklärt ist, wird die Wohnflächenberechnung beim Mehr- oder Einfamilienhaus. Zum Schaden der Käufer und Investoren, kritisiert der Verband Privater Bauherren (VPB). Wer schlüsselfertig baut, der bekommt in der Regel nur einen Prospekt mit dem knappen Hinweis: „xy qm Wohnfläche“.


Lesezeit ca: Less than 1 min.
VPB: Nach Fertigstellung die Wohnflächenberechnung und Raumhöhen prüfen lassen! Sicher ist sicher!
Lesen Sie die nächsten Artikel dieser Ausgabe
Lesen Sie Artikel zum selben Thema
AG Berlin Wedding: Berliner Betriebskostenübersicht belegt nicht immer Verstoß gegen Wirtschaftlichkeitsgebot
Ein Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot kann nicht durch die Bezugnahme auf...
Knapp 900 Euro für den Smart-Meter-Einbau: Verbraucherzentrale klagt erfolgreich gegen unangemessene...
Das Landgericht Halle in Sachsen-Anhalt hat der Mitteldeutschen Netzgesellschaft (Mitnetz Strom)...
Jetzt investieren
Erst wenige Tage war die neue Regierung im Amt und schon...
Ungewollt vom Energieversorger gekündigt – was sagt die Rechtslage
Verbraucherzentrale Niedersachsen informiert
Der Energieanbieter will den Vertrag beenden, obwohl kein Wechsel...
Die Tücken des Baurechts – Einige Urteile zu einem überaus heiklen...
Das Baurecht hat es mit vielen Fallkonstellationen zu tun. Das Spektrum...
Baurechtsreport 2025 offenbart Schwächen der technischen Gebäudeausrüstung
Notstromanlagen, die im Ernstfall sicherheitsrelevante Einrichtungen wie Brandmelde- und Feuerlöschanlagen oder...