Lärm macht krank. Deshalb gehört die Planung des Schallschutzes zu den wichtigsten Aufgaben beim Bauen. „Das ist allerdings nicht jedem Bauherrn bewusst“, beobachtet Dipl.-Ing. Klaus-Dieter Hammes, Bausachverständiger des Verbands Privater Bauherren (VPB). „Nach wie vor nutzen Schlüsselfertiganbieter die Unwissenheit der Bauherren aus und offerieren ihnen im Bauvertrag lediglich den Schallschutz nach DIN 4109.“


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Vorsicht vor Schallschutz nach DIN 4109, das ist nur Mindestschutz, reicht nicht für den Wohnungsbau. Mehr müssen Bauherren vertraglich vereinbaren, rät der VPB
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