Lärm macht krank. Deshalb gehört die Planung des Schallschutzes zu den wichtigsten Aufgaben beim Bauen. „Das ist allerdings nicht jedem Bauherrn bewusst“, beobachtet Dipl.-Ing. Klaus-Dieter Hammes, Bausachverständiger des Verbands Privater Bauherren (VPB). „Nach wie vor nutzen Schlüsselfertiganbieter die Unwissenheit der Bauherren aus und offerieren ihnen im Bauvertrag lediglich den Schallschutz nach DIN 4109.“


Lesezeit ca: Less than 1 min.
Vorsicht vor Schallschutz nach DIN 4109, das ist nur Mindestschutz, reicht nicht für den Wohnungsbau. Mehr müssen Bauherren vertraglich vereinbaren, rät der VPB
Lesen Sie die nächsten Artikel dieser Ausgabe
Lesen Sie Artikel zum selben Thema
Armaturen, Absperrungen, Fittings und Wasserhähne möglichst bleifrei
Die neue Trinkwasserverordnung 2023 verschärft die Grenzwerte bei den Schwermetallen. Mit...
Elektroinstallation – Darum ist die Ausstattung nach Norm bei Neubau und...
Der am 6. November 2024 beschlossene Gesetzentwurf zur Einführung des Gebäudetyp...
Zukunftssicherheit garantieren – Kein „Abspecken“ der Elektroinstallation in Wohnungen
Wer einen Neubau oder die Renovierung des Eigenheims plant, sollte besonders...
Handlungsbedarf für Vermieter und Verwalter: Nachrüstpflicht für fernablesbare Messtechnik läuft Ende...
Für viele Vermieter und WEG-Verwalter gibt es Handlungsbedarf bei den Erfassungsgeräten...
Prof. Dr.-Ing. Josef Kraus und Lea Bartel von QVS – DIN...
Das Jahr 2025 wird für den Bereich Verkehrssicherheit ein bedeutendes Jahr....
NIS-2-Richtlinie – Eine Haftungsfalle für Geschäftsleiter?
Seit dem 16. Januar 2023 ist die NIS-2-Richtlinie in Kraft und...