Hat Ihre Immobilie einen gültigen Ausweis? Vor zehn Jahren, also 2007, wurden im Zuge der Einführung der Energiesparverordnung (EnEV) die ersten Energieausweise ausgestellt. Da die Ausweise eine begrenzte Gültigkeitsdauer von zehn Jahren haben, laufen einige noch dieses Jahr ab. Nachschauen lohnt sich, denn wer bei Vermietung oder Verkauf einer Immobilie kein gültiges Dokument vorlegen kann, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldstrafe von bis zu 15.000 Euro geahndet werden kann. Ausgenommen von der Energieausweispflicht sind kleine Gebäude unter 50m² Nutzfläche und Baudenkmäler.
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Vorsicht! Energieausweise sind nur 10 Jahre gültig. Die ersten Ausweise werden jetzt ungültig – schnell erneuern, sonst droht eine Geldstrafe
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